Wie ein neuer Beruf entsteht
In der Schweiz werden die Berufe der beruflichen Grundbildung auf Initiative der Wirtschaft entwickelt. Alle fünf Jahre werden sie auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen hin überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt.
Wenn eine Trägerschaft eine neue berufliche Grundbildung entwickeln will, arbeitet sie eng mit den anderen Verbundpartnern – Bund und Kantonen – zusammen. Für den Erlass durch den Bund muss die Arbeitsmarktfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen gewährleistet sein. Die Entwicklung einer beruflichen Grundbildung ist an eine Ablaufplanung geknüpft.
Erste Schritte
Bevor mit den Arbeiten begonnen werden kann, müssen grundsätzliche Fragen geklärt werden: Wer übernimmt die Trägerschaft der neuen beruflichen Grundbildung? Ist das Berufsbild geklärt? Ist der Bedarf des Arbeitsmarktes ausgewiesen und gibt es ausreichend Betriebe, die ausbildungs- und beschäftigungsbereit sind? Spätestens nach der Klärung der Fragen nimmt die künftige Trägerschaft mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Kontakt auf und organisiert eine Planungssitzung mit allen Verbundpartnern.
Qualifikationsprofil und Bildungserlass
Das zentrale Instrument in der beruflichen Grundbildung besteht aus dem Berufsbild, der Übersicht aller Handlungskompetenzen und der Aussage zum Anforderungsniveau des Berufes. Die Bildungsverordnung beinhaltet die rechtssetzenden Elemente der betrieblich organisierten Grundbildung und gegebenenfalls auch die Anforderungen an die Vermittlung beruflicher Praxis der schulisch organisierten Grundbildung.
Anhörung und Genehmigung
Bildungsverordnung und Bildungsplan werden zur Qualitätssicherung durch das SBFI geprüft. Nach der Prüfung und einer allenfalls nötigen Bereinigung führt das SBFI bei den Kantonen, Bundesämtern und interessierten Kreisen eine Anhörung durch. Die Anhörungsergebnisse werden vom SBFI ausgewertet und Bildungsverordnung und Bildungsplan bei Bedarf angepasst. In einer Bereinigungssitzung mit den Verbundpartnern werden anschliessend letzte Differenzen bereinigt. Letztlich erlässt das SBFI die Bildungsverordnung und genehmigt den Bildungsplan.
Umsetzung und Weiterentwicklung
Die für den jeweiligen Beruf zuständige Kommission für Berufsentwicklung und Qualität überprüft die Bildungsverordnungen und Bildungspläne laufend, mindestens aber alle fünf Jahre, auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen. Eine der daraus abgeleiteten Massnahmen kann die Weiterentwicklung des Berufs sein. Bei der Umsetzung unterstützt die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB) im Auftrag des Bundes die Trägerschaft und Kantone.