Verbundpartnerschaft
Die Berufsbildung ist eine gemeinsame Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Wirtschaft. Gemeinsam setzen sich die drei Partner für eine qualitativ hochstehende Berufsbildung ein und streben ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen und Bildungsgängen an.
Der Bund nimmt eine strategische Rolle ein und besitzt eine umfassende Regelungskompetenz. Mit Blick auf die Steuerung des Berufsbildungssystems ist er zuständig für die Qualitätssicherung, Weiterentwicklung, Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote. So ist der Bund unter anderem auch verantwortlich für den Erlass der rund 250 Verordnungen über die berufliche Grundbildung (Berufslehren, Sekundarstufe II). In der höheren Berufsbildung (Tertiärstufe) genehmigt der Bund die rund 430 Prüfungsordnungen der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen und über 50 Rahmenlehrpläne für Bildungsgänge an Höheren Fachschulen. Im Gegensatz zu den formalen Bildungsangeboten der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung (HBB) hat der Bund in der nicht-formalen berufsorientierten Weiterbildung keine Regelungskompetenz.
Die Kantone sind verantwortlich für die Umsetzung der Berufsbildung und die Aufsicht über die Lehrverhältnisse und Berufsfachschulen sowie die Aufsicht über die Höheren Fachschulen. Die kantonalen Berufsbildungsämter erteilen Bildungsbewilligungen für Lehrbetriebe, organisieren Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfungen) und stellen Angebote für die Aus- und Weiterbildung der in den Lehrbetrieben tätigen Berufsbildnerinnen und Berufsbildner bereit. Zudem bieten sie Jugendlichen und Erwachsenen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung an.
Zu den Organisationen der Arbeitswelt zählen Sozialpartner, Berufs- und Branchenverbände sowie andere Organisationen und Anbieter der Berufsbildung. Sie sind an der strategischen, konzeptionellen und inhaltlichen Ausgestaltung der Berufsbildung massgeblich beteiligt: Das Schweizer Berufsbildungssystem beruht wesentlich auf der freiwilligen Beteiligung der Betriebe und Berufsverbände. Die Ausbildung von Lernenden liegt im ureigenen Interesse der Betriebe. Die OdA legen die Bildungsinhalte fest. Damit orientieren sich die Inhalte der Aus- und Weiterbildungen und die Anforderungen an die einzelnen Abschlüsse am künftigen Bedarf auf dem Arbeitsmarkt. Alle beruflichen Grundbildungen werden zudem mindestens alle fünf Jahre auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen hin überprüft und bei Bedarf angepasst. Auch die Bildungsangebote und Abschlüsse der höheren Berufsbildung werden regelmässig überprüft und an neue Entwicklungen angepasst. Die berufsorientierte Weiterbildung (nicht-formale Bildung) wird von den OdA sowie privaten Anbietern bereitgestellt; das Angebot ist gross. Neue Angebote können rasch installiert werden. Dadurch können sich die Individuen stets an neue Erfordernisse in der Arbeitswelt anpassen.