Schlichtungsverfahren im Miet- und Pachtrecht: Zahl der Neueingänge nochmals höher
Bern, 12.05.2026 — In der zweiten Jahreshälfte 2025 haben die Schlichtungsbehörden im Miet- und Pachtrecht schweizweit 19 240 neue Verfahren verbucht. Verglichen mit der ersten Jahreshälfte 2025 entspricht dies einem Anstieg von 1'482 Verfahren. Die Schlichtungsbehörden erledigten in der Berichtsperiode 17'328 Verfahren. Den höchsten Anteil an den Erledigungen wiesen die ordentlichen Vertragskündigungen auf, während auch der Anteil der Mietzinssenkungen erneut angestiegen ist.
Die Zahl der eingeleiteten Verfahren in miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten nahm zwischen Juli und Dezember 2025 um 8,34 Prozent zu. Damit setzt sich der Aufwärtstrend nach dem zweiten Halbjahr 2024 fort. Weil im ersten Halbjahr 2024 mehr als 25'000 Verfahren eingeleitet wurden, liegt der Jahreswert für 2025 immer noch 5’426 unter demjenigen von 2024. In 16 Kantonen nahm die Zahl der eingeleiteten Verfahren gegenüber dem Vorsemester zu; in zehn Kantonen wurden weniger Neueingänge verzeichnet (FR, GL, NW, OW, SO, SG, TI, UR, VD und VS).
Die Pendenzen aus dem ersten Halbjahr 2025 und die neuen Verfahren ergaben eine Anzahl von insgesamt 29'547 zu behandelnden Fällen für das zweite Halbjahr 2025. Davon wurden 17'328 Verfahren erledigt. Somit verblieben 2025 schliesslich 12'219 Pendenzen, was einer Zunahme von 22,1 Prozent entspricht.
Einigungsquote von 57,9 Prozent
Bei 57,9 Prozent bzw. 10'029 der erledigten Verfahren wurde eine Einigung zwischen den Parteien durch einen Vergleich, eine Klageanerkennung oder einen vorbehaltlosen Klagerückzug erzielt. In 2'453 Fällen (14,2 Prozent) konnten sich die Parteien nicht einigen. Das führte zur Erteilung einer Klagebewilligung. 3'979 Fälle (23,0 Prozent) wurden durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt. In 134 Fällen wurde anstelle eines Schlichtungsverfahrens ein Mediationsverfahren mit einer unabhängigen Vermittlungsperson durchgeführt – diese Fälle wurden aus den Kantonen Freiburg, Thurgau und Schaffhausen gemeldet. Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2'000 Franken wurden 85 Entscheide gefällt (0,5 Prozent der erledigten Verfahren). Von den erledigten Verfahren wurden 545 (3,1 Prozent) mit einem Entscheidvorschlag abgeschlossen, den die Parteien angenommen haben. In 237 Fällen (1,4 Prozent) lehnte zumindest eine Partei den Entscheidvorschlag ab, sodass eine Klagebewilligung erteilt wurde.
Ordentliche Vertragskündigung als häufigster Grund bei erledigten Schlichtungsverfahren
Mit 14,78 Prozent bzw. 2'561 Fällen machen die Verfahren der ordentlichen Vertragskündigungen den grössten Anteil an den erledigten Verfahren aus. Bei den erledigten Verfahren war die Forderung auf Zahlung mit 2’023 Verfahren (11,67 Prozent) der zweithäufigste Streitpunkt. Die Anfechtungen infolge von Mietzinserhöhungen, welche im ersten Semester 2025 noch den grössten Anteil an den Erledigungen aufwiesen, sind um 42,91 Prozent zurückgegangen und waren noch am dritthäufigsten der Anlass für die erledigten Verfahren. Ein Anstieg von 4,23 Prozent auf 7,46 Prozent an den erledigten Verfahren und damit um 76,36 Prozent konnte bei den Verfahren der Mietzinssenkung beobachtet werden. Der überwiegende Teil der erledigten Verfahren zur Anfechtung des Anfangsmietzinses entfiel auf die Kantone Genf, Waadt und Zürich: 85,22 Prozent im zweiten Halbjahr und 88,56 Prozent im ersten Halbjahr.
Rolle der Schlichtungsbehörden
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wird vor dem richterlichen Entscheidungsverfahren ein Schlichtungsversuch durch eine Schlichtungsbehörde durchgeführt. Bei Streitigkeiten im Bereich Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht die Schlichtungsbehörde aus einer unabhängigen vorsitzenden Person sowie einer paritätischen Vertretung von Mietern und Vermietern. Das Verfahren folgt der schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).