BFU warnt vor der Lasergraviermaschine Vevor C3A18 Pro
Bern, 25.03.2026 — Die BFU warnt vor der Gefahr irreversibler Augenverletzungen durch die Lasergraviermaschine Vevor C3A18 Pro auf Grund ungenügender Schutzvorrichtungen. Es besteht Verletzungsgefahr. Konsumentinnen und Konsumenten werden gebeten das Produkt nicht mehr zu verwenden, sondern an die Verkaufsstelle zurückzubringen, um sich der weiteren Verwendung zu entziehen.

Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?
Auf Grund ungenügender Schutzvorrichtungen können Laserstrahlen der Klasse 4 austreten. Dies kann irreversible Augenverletzungen zur Folge haben. Es besteht Verletzungsgefahr.
Welche Produkte sind betroffen?
Lasergraviermaschine Vevor C3A18 Pro
Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?
Konsumentinnen und Konsumenten werden gebeten das Produkt nicht mehr weiter zu verwenden, sondern an die Verkaufsstelle zurückbringen.
Kontakt für Konsumentinnen und Konsumenten
Bei Fragen können Konsumentinnen und Konsumenten sich direkt an ihre Verkaufsstelle wenden.