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MedienmitteilungVeröffentlicht am 25. März 2026

BFU warnt vor der Lasergraviermaschine Vevor C3A18 Pro

Bern, 25.03.2026 — Die BFU warnt vor der Gefahr irreversibler Augenverletzungen durch die Lasergraviermaschine Vevor C3A18 Pro auf Grund ungenügender Schutzvorrichtungen. Es besteht Verletzungsgefahr. Konsumentinnen und Konsumenten werden gebeten das Produkt nicht mehr zu verwenden, sondern an die Verkaufsstelle zurückzubringen, um sich der weiteren Verwendung zu entziehen.

Foto Vevor C3A18 Pro

Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?

Auf Grund ungenügender Schutzvorrichtungen können Laserstrahlen der Klasse 4 austreten. Dies kann irreversible Augenverletzungen zur Folge haben. Es besteht Verletzungsgefahr.

Welche Produkte sind betroffen?

Lasergraviermaschine Vevor C3A18 Pro

Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?

Konsumentinnen und Konsumenten werden gebeten das Produkt nicht mehr weiter zu verwenden, sondern an die Verkaufsstelle zurückbringen.

Kontakt für Konsumentinnen und Konsumenten

Bei Fragen können Konsumentinnen und Konsumenten sich direkt an ihre Verkaufsstelle wenden.