Brandkatastrophe von Crans-Montana: Zweites Sondierungsgespräch zum runden Tisch in Bern
Bern, 30.04.2026 — Am 30. April 2026 hat im Bundesamt für Justiz (BJ) in Bern das zweite Sondierungsgespräch für einen runden Tisch zur Bewältigung der Brandkatastrophe von Crans-Montana stattgefunden. Ziel des Austauschs war es, Zweck, Zusammensetzung und Arbeitsweise des runden Tischs weiter zu konkretisieren. Am Gespräch nahm auch Laurent Kurth teil, der vom Bundesrat zum Leiter des runden Tischs ernannt wurde.
Bereits im Februar 2026 hatte der Bundesrat entschieden, zur Bewältigung der Brandkatastrophe von Crans-Montana einen runden Tisch unter der Schirmherrschaft des Bundes einzusetzen. Kurz darauf lud das Bundesamt für Justiz (BJ) zu einem ersten Sondierungsgespräch im Hinblick auf die Errichtung des runden Tischs ein. Dies um Erwartungen, Bedürfnisse und offene Fragen aufzunehmen. Das heutige zweite Sondierungsgespräch diente der weiteren inhaltlichen Konkretisierung. Auch dieses Treffen verlief konstruktiv und lösungsorientiert.
Laurent Kurth: Anerkennung der Opfer und ihrer Angehörigen steht im Zentrum
Im Rahmen des Treffens hat sich Laurent Kurth offiziell als Leiter des runden Tischs vorgestellt. Er bekräftigte seine Unabhängigkeit und Neutralität. Zudem hielt er fest, dass er in diesem Prozess bewusst eine vermittelnde Rolle einnehmen wird. Gleichzeitig unterstrich er, dass für ihn die Anerkennung der Opfer und ihrer Angehörigen im Zentrum steht.
Ziel des runden Tischs sind aussergerichtliche Vergleichslösungen
Der runde Tisch bringt Opfer, Angehörige, betroffene Versicherungen, potenziell leistungspflichtige Personen sowie zuständige Behörden zusammen. Ziel ist es, den Dialog zu erleichtern und mit dem Engagement der Betroffenen aussergerichtliche Vergleichsverhandlungen zu unterstützen. Solche Lösungen können langwierige Gerichtsprozesse vermeiden, die für Opfer und Angehörige oft mit vielen Unsicherheiten verbunden und belastend sein können. Die Teilnahme am runden Tisch ist für alle Beteiligten freiwillig und bedeutet keine juristische Anerkennung einer Haftung. Entsprechend nimmt der runde Tisch keine gerichtlichen Entscheide für die Zivil- oder Strafverfahren vorweg.
Ob aussergerichtliche Vergleichslösungen zustande kommen, hängt einzig vom Willen der Teilnehmenden ab. Einigen sich die Beteiligten auf eine tragfähige Lösung, hat sich der Bundesrat bereit erklärt, dass sich der Bund mit einem Betrag von maximal 20 Millionen Franken daran beteiligt. Über diese finanzielle Beteiligung des Bundes berät derzeit das Parlament.
Die Vorbereitungen für die Konstituierung des runden Tischs laufen weiter. Das nächste Sondierungsgespräch soll im Juni 2026 stattfinden.