Der Bund und die Kantone ermöglichen das Detachieren von kantonalen Mitarbeitenden in die «Passenger Information Unit» bei fedpol
Bern, 27.11.2025 — Für die Bearbeitung der Flugpassagierdaten (PNR-Daten) wird künftig die «Passenger Information Unit» (PIU) zuständig sein. Diese wird sich je hälftig aus Mitarbeitenden des Bundes und der Kantone zusammensetzen. Darauf haben sich Bund und Kantone in einer sogenannten Detachierungsvereinbarung geeinigt. Dieser hat der Bundesrat am 12. September 2025 zugestimmt. Am 28. November hat die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) die Vereinbarung ebenfalls genehmigt.
Die Strafverfolgungsbehörden der Schweiz sollen künftig Flugpassagierdaten (sogenannte Passenger Name Record - kurz PNR-Daten) zur Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität bearbeiten dürfen. PNR-Daten können dazu beitragen:
- gesuchte Verdächtige, Beschuldigte oder Verurteilte zu lokalisieren;
- bisher unbekannte Risikopersonen zu erkennen;
- oder international tätige Netzwerke (etwa im Zusammenhang mit Menschenhandel) einfacher aufzudecken.
Für die Polizei bedeuten diese Ermittlungsmöglichkeiten mit PNR einen wertvollen Zeitgewinn: Sie kann die notwendigen Massnahmen rechtzeitig vorbereiten und umsetzen. Das dafür geschaffene Flugpassagierdatengesetz (FPG) wird voraussichtlich Ende 2026 in Kraft treten. Das FPG sieht für die Bearbeitung von Flugpassagierdaten die Einrichtung einer nationalen Stelle vor, die vom Bundesamt für Polizei (fedpol) geführt wird. Die personelle Ausgestaltung der «Passenger Information Unit» (PIU) wird in einer Detachierungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen festgehalten. Unter anderem sieht die Vereinbarung vor, dass die Hälfte der Mitarbeitenden, die bei der PIU tätig sein werden, künftig von den Kantonspolizeien entsandt wird. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die PIU zu einem bedeutenden Teil für die kantonalen Strafverfolgungsbehörden tätig sein wird.
Der Bund und die Kantone sehen gemeinsam einen schrittweisen Aufbau der PIU nach Inkrafttreten des FPG vor. Die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS) übernimmt dabei die koordinierende Rolle für die Detachierung der kantonalen Mitarbeitenden. Voraussichtlich werden im dritten Quartal 2026 die ersten zwei Mitarbeitenden der Kantone detachiert und am Aufbau beteiligt sein. Die offizielle Eröffnung der PIU ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Langfristig sind für den Vollbetrieb der PIU rund 30 Vollzeitstellen geplant.
Der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Beat Jans, hat die Vereinbarung im Auftrag des Gesamtbundesrates gemeinsam mit der Regierungsrätin und Präsidentin der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), Karin Kayser-Frutschi, an der Herbstversammlung der KKJPD unterzeichnet.