Leitlinien für die Verteidigung: Bundesrat richtet Armee auf Verteidigungsfähigkeit aus
Bern, 19.06.2026 — Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 die Leitlinien für die Verteidigung gutgeheissen und damit die künftige Ausrichtung der Schweizer Armee festgelegt. Im Fokus der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit stehen die Abwehr von hybriden Bedrohungen und Angriffen aus der Distanz. Dazu werden Einsatzkonzeption, Führungsstrukturen und Organisation angepasst. Unter anderem wird ein Drohnenbataillon bis 2028 aufgebaut und die Führungsstruktur verschlankt, was eine Reduktion der Anzahl Stäbe und Höherer Stabsoffiziere mit sich bringt. Die Rüstungsplanung zeigt auf, welche Rüstungsbeschaffungen notwendig sind, um die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit zu erreichen.
In der aktuellen, verschärften Bedrohungslage stellen hybride Aktionen und Angriffe aus der Distanz die wahrscheinlichsten Bedrohungen dar und können auch kritische Infrastrukturen in der Schweiz betreffen. Eine glaubwürdige Abhaltewirkung der Armee ist zentral für die Sicherheit unseres Landes. Zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz hat der Bundesrat bereits diesen Frühling einen Vorschlag für eine zeitlich befristete Mehrwertsteuererhöhung und die Schaffung eines verschuldungsfähigen Rüstungsfonds gemacht. Mit den Leitlinien der Verteidigung und der dazu gehörenden Rüstungsplanung legt der Bundesrat nun seinen Plan vor, wie diese zusätzlichen finanziellen Mittel genutzt werden sollen, um die Schweizer Armee konsequent auf die Verteidigung auszurichten.
Neuausrichtung der Armee: Von der Ausbildungs- zur Einsatzarmee
Heute ist die Armee im Wesentlichen eine Ausbildungsarmee. Um künftig wieder als Einsatzarmee den Schutz der Bevölkerung und des Landes aufgrund der verschärften Bedrohungslage sicherstellen zu können, braucht die Armee eine Neuausrichtung der Einsatzkonzeption, Anpassungen in der Organisation, eine vorausschauende Rüstungsplanung und die notwendigen finanziellen Mittel.
Dazu hat der Bundesrat Leitlinien für die Verteidigung festgelegt. Unter anderem betreffen die Neuerungen die Einsatzkonzeption und damit die Doktrin und Leistungen. Der Bundesrat sieht vor, dass die Doktrin und die Führungsstrukturen der Armee konsequent auf den Einsatz ausgerichtet werden müssen. Sämtliche Einsätze am Boden werden durch Einsatzdivisionen geführt. Damit ist sichergestellt, dass alle Einsätze gleich verantwortet werden, unabhängig davon, ob es sich um subsidiäre Einsätze zugunsten ziviler Behörden, die Abwehr von hybriden Aktionen und Angriffen aus der Distanz oder eines umfassenden Angriffs handelt. Diese klare Regelung der Verantwortlichkeit soll die Führungsfähigkeit der Armee stärken.
Einen weiteren Schwerpunkt legt der Bundesrat auf die Führungsstruktur. Diese wird konsequent auf die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit ausgerichtet und ermöglicht Kontinuität der Führung in allen Lagen. Die Armee gliedert sich neu in den Chef der Armee, unterstützt durch den Armeestab, die Ausbildungssteuerung und Kaderausbildung, das Kommando Operationen, die sogenannten Domänen Heer, Luftwaffe und Kommando Cyber und elektromagnetischer Raum sowie das Kommando Support. Die Ausbildung wird vereinheitlicht und die schlankeren Strukturen unterstützen die effiziente Steuerung von Doktrin, Streitkräfteentwicklung und Rüstungsplanung. Die Verschlankung der Stäbe bringt auch eine deutliche Reduktion der Anzahl Höherer Stabsoffiziere mit sich.
Bis ins Jahr 2029 werden die Voraussetzungen geschaffen, um die Armeeorganisation bzw. Führungsstrukturen anzupassen. Die dazu notwendigen gesetzlichen Anpassungen wird der Bundesrat dem Parlament beantragen.
Aufbau eines Drohnenbataillons und weitere Anpassungen in der Organisation
Damit die Einsatzkonzeption umgesetzt werden kann, haben in den nächsten Jahren Fähigkeiten Vorrang, die gegen die wahrscheinlichsten Bedrohungen rasch Wirkung entfalten; im Zentrum stehen der Schutz kritischer Infrastrukturen, die Führungsfähigkeit, die Nachrichtenbeschaffung, die Drohnenabwehr, die elektronische Kriegführung, der Einsatz unbemannter Systeme, die Durchhaltefähigkeit und die Resilienz.
Organisatorisch stellt die Armee im Jahr 2028 ein erstes Drohnenbataillon auf. Dieses bildet den Kern für die systematische Einführung unbemannter Systeme und trägt der rasanten technologischen Entwicklung in diesem Bereich Rechnung. Zu diesem Zweck soll die Armee eng mit den Schweizer Hochschulen, der Industrie und den Start-Ups zusammenarbeiten.
Rüstungsplanung: 80 Prozent in Abwehr der wahrscheinlichsten Bedrohungen
Abgeleitet von den Leitlinien hat die Armee ihre Rüstungsplanung aktualisiert. Sie entspricht dem Stand Mai 2026 und wird unter Berücksichtigung der Einsatzkonzeption, der technologischen Entwicklungen, der zur Verfügung stehenden Ressourcen (z.B. Finanzen und Projektkapazitäten) sowie der Lage auf dem Rüstungsmarkt laufend aktualisiert. Dabei gilt: Je weiter die geplanten Beschaffungen in der Zukunft liegen, desto grösser ist die Unschärfe.
Bis 2039 sollen rund 80 Prozent der Investitionen in die Abwehr der wahrscheinlichsten Bedrohungen fliessen. Im Vordergrund stehen dabei insbesondere die Stärkung der Luftverteidigung, der Schutz der Angehörigen der Armee, der Einsatz und die Abwehr von Drohnen sowie der Schutz von Netzwerken, Daten und kritischen Systemen. Die verbleibenden rund 20 Prozent dienen dem Erhalt und der Weiterentwicklung der Fähigkeiten zur Abwehr eines umfassenden militärischen Angriffs. Dabei werden, wo möglich, klassische Mittel mit modernen und kostengünstigeren Technologien kompensiert.
Die Leitlinien des Bundesrats für die Verteidigung werden aus der Sicherheitspolitischen Strategie abgeleitet, die bis Ende März in der Vernehmlassung war, und stehen auf derselben Stufe wie die Rüstungspolitische Strategie oder die Nationale Cyberstrategie. Sie bilden die Grundlage für militärische Konzepte und die für deren Umsetzung notwendige längerfristige Rüstungsplanung. Parallel dazu laufen Arbeiten, um die Stärkung der Sicherheit und Verteidigung zu finanzieren; der Bundesrat sieht dafür eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer vor.
Mit diesen Leitlinien beantragt der Bundesrat dem Parlament die Motion 24.3605 Dittli «Zielbild und strategische Ausrichtung einer verteidigungsfähigen Armee» zur Abschreibung.