Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Abkommen über den digitalen Handel zwischen den EFTA-Staaten und Singapur
Bern, 13.05.2026 — Der Bundesrat hat am 13. Mai 2026 die Vernehmlassung zum Abkommen über den digitalen Handel zwischen den EFTA-Staaten und Singapur (Digitalabkommen) eröffnet. Das Abkommen ergänzt das bestehende Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Singapur und schafft klare Rahmenbedingungen für den Handel. Die Vernehmlassung dauert bis zum 3. September 2026.
Das Digitalabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Singapur erleichtert den digitalen Handel von Gütern und Dienstleistungen, erhöht die Rechtssicherheit und stärkt das Vertrauen in den digitalen Handel. Zentral ist die klare Regelung für den grenzüberschreitenden Datenfluss unter Einhaltung strenger Datenschutzstandards. Das Abkommen verbietet zudem die Erhebung von Zöllen auf elektronische Übermittlungen und schützt Quellcodes von Software vor unrechtmässigem Zugriff. Zudem verpflichtet es die Vertragsparteien, einen hohen Konsumentenschutz sicherzustellen und die verantwortungsvolle Anwendung von Künstlicher Intelligenz zu fördern.
Singapur zählt zu den wichtigsten Partnern der Schweiz in Asien, insbesondere in den Bereichen Finanz- und IKT-Dienstleistungen. Der bilaterale Waren- und Dienstleistungshandel erreichte im Jahr 2024 ein Volumen von rund fünf Milliarden Schweizer Franken. Das Digitalabkommen baut auf dieser Partnerschaft auf und stärkt die Position für Schweizer Unternehmen in einem wirtschaftlich zentralen und technologisch führenden Markt.
Bereits seit 2003 besteht zwischen den EFTA‑Staaten und Singapur ein Freihandelsabkommen. Dieses enthält aber keine Bestimmungen zum digitalen Handel. Mit dem Digitalabkommen wird diese Lücke geschlossen.
Das Digitalabkommen wurde von Bundesrat Guy Parmelin und der singapurischen Handelsministerin Grace Fu am 25. September 2025 in Bern unterzeichnet.