Der NDB wird Zugang zum Dossier Josef Mengele gewähren
Bern, 04.05.2026 — Aufgrund einer neuen Ausgangslage wird der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) künftig Zugang zum Dossier Josef Mengele beim Schweizerischen Bundesarchiv (BAR) gewähren. Da das Dossier weiterhin schutzwürdige Informationen enthält, sind dafür Auflagen zu definieren. Hintergrund der neuen Ausgangslage ist ein Bundesratsbeschluss vom 7. Dezember 2001. Dieser sieht für das von der «Bergier-Kommission» ausgewertete Archivgut grundsätzlich eine liberale Einsichtspraxis vor. Gemäss Abklärungen des BAR fällt auch das Mengele-Dossier darunter. Der NDB hat im hängigen Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) eine entsprechende Eingabe eingereicht und nimmt den Fall zum Anlass, seine Zugangspraxis bei archivierten Unterlagen generell zu überprüfen.
Das Dossier Josef Mengele hatte der Polizeidienst der Bundesanwaltschaft als Vorgängerorganisation des NDB erstellt. Es wurde 2001 an das BAR abgeliefert. Für Einsichtsgesuche zu diesem Dossier ist deshalb der NDB als Rechtsnachfolger zuständig.
Seit der Ablieferung beim BAR steht das Dossier nach Archivrecht unter einer erweiterten Schutzfrist. Gestützt auf das Archivierungsgesetz (BGA) und das Nachrichtendienstgesetz (NDG) wies der NDB Einsichtsgesuche bislang ab – zuletzt im Februar 2026. Gegen diesen Entscheid ist eine Beschwerde beim BVGer hängig.
Neue Ausgangslage
Im Rahmen des hängigen Beschwerdeverfahrens vor dem BVGer tätigte der NDB verschiedene Abklärungen, auch mit dem BAR. Diese ergaben, dass für die Beurteilung des Einsichtsgesuchs der Bundesratsbeschluss vom 7. Dezember 2001 betreffend die Archivierung der Unterlagen der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz-Zweiter Weltkrieg (UEK / «Bergier-Kommission») heranzuziehen ist. Dieser weist Bundesstellen an, für das von der Bergier-Kommission ausgewertete Archivgut des Bundes innerhalb des gesetzlichen Rahmens des BGA eine liberale Einsichtspraxis zu verfolgen. Die Unterlagen der Bergier-Kommission wurden seinerzeit dem BAR zur Aufbewahrung und Bearbeitung übertragen. Welche Dossiers unter den Beschluss fallen, muss anhand der Quellenverzeichnisse und Anmerkungen in den Publikationen der Bergier-Kommission eruiert werden. Im Zuge der aktuellen Abklärungen hat das BAR dem NDB mitgeteilt, dass auch das Dossier Josef Mengele von der Bergier-Kommission ausgewertet wurde und somit unter den Anwendungsbereich des Beschlusses fällt.
Aufgrund dieser neuen Ausgangslage zieht der NDB seine Verfügung vom Februar 2026 in Wiedererwägung und hat dem Gericht und dem Beschwerdeführer den Erlass einer neuen Verfügung in Aussicht gestellt. Damit wird der Beschwerdeführer unter noch zu definierenden Auflagen und Bedingungen Zugang zum Dossier erhalten. Das Dossier Josef Mengele wird auch über das vorliegende Beschwerdeverfahren hinaus künftig unter denselben Auflagen und Bedingungen zugänglich sein.
Der NDB überprüft seine Zugangspraxis bei archivierten Unterlagen
Einsichtsgesuche in archivierte Unterlagen erfordern jeweils eine sorgfältige Abwägung zwischen den Interessen von Forschung und Öffentlichkeit und den bestehenden Schutzinteressen – namentlich dem Schutz von Quellen sowie von Informationen von Partnerdiensten. Der NDB nimmt den vorliegenden Fall zum Anlass, seine Zugangspraxis bei archivierten Unterlagen generell zu überprüfen und wird bei diesen Arbeiten auch das BAR einbeziehen.