Bundesrat genehmigt Allgemeinverbindlichkeit für Rahmenmietvertrag Waadt
Bern, 19.06.2026 — Der Bundesrat hat am 19. Juni 2026 die kantonale Allgemeinverbindlicherklärung des Rahmenmietvertrags für die Waadt genehmigt. Mit diesem Beschluss kann der Rahmenmietvertrag auf den 1. Juli 2026 in Kraft treten. Er umfasst auch Bestimmungen, die in gewissen Punkten von zwingenden Artikeln des Obligationenrechts abweichen. Diese Abweichungen hatte der Bundesrat bereits am 22. April 2026 bewilligt.
Rahmenmietverträge werden zwischen Mieter- und Vermieterorganisationen gemeinsam ausgehandelt und konkretisieren die gesetzlichen Bestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung von Mietverhältnissen im Mietrecht. Sie tragen dazu bei, Konflikte zu vermeiden, und ermöglichen Lösungen, die auf regionale Gegebenheiten abgestimmt sind.
Verfahren durch Kanton und Bund
Damit einzelne Bestimmungen eines Rahmenmietvertrags von zwingenden Vorschriften des Obligationenrechts abweichen können, ist vorgängig eine Bewilligung durch den Bundesrat erforderlich. Für die Allgemeinverbindlicherklärung ist der Kanton zuständig, wenn sich der Rahmenmietvertrag auf dessen Gebiet erstreckt. Damit der Rahmenmietvertrag allgemeinverbindlich in Kraft treten kann, muss er vom Bundesrat genehmigt werden.
Am 22. April 2026 hatte der Bundesrat für drei Artikel des Rahmenmietvertrags des Kantons Waadt die Abweichung von zwingenden Bestimmungen des Obligationenrechts bewilligt. Diese betreffen die Untermiete, die vorzeitige Rückgabe der Mietsache sowie die Kaution. Mit dem Entscheid vom 19. Juni 2026 über die Genehmigung der kantonalen Allgemeinverbindlicherklärung werden die Regelungen des Rahmenmietvertrags für alle Mietverhältnisse des örtlichen und sachlichen Geltungsbereiches massgebend.
Erneuerung auf Antrag der Interessensverbände
Am 14. November 2025 hatten die Organisationen Association suisse des locataires Vaud (ASLOCA Vaud), Union suisse des professionnels de l’immobilier Vaud (USPI Vaud), Chambre vaudoise immobilière (CVI) sowie der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT Romandie) ein gemeinsames Gesuch zur Allgemeinverbindlicherklärung und zur Bewilligung der entsprechenden Abweichungen eingereicht.
Der Rahmenmietvertrag im Kanton Waadt ist derzeit der einzige allgemeinverbindlich erklärte Rahmenmietvertrag in der Schweiz. Er wurde ursprünglich im Jahr 1998 abgeschlossen und seither periodisch erneuert und vom Kanton und vom Bundesrat genehmigt. Die bisherige Allgemeinverbindlicherklärung sowie die Bewilligung der Abweichungen laufen am 30. Juni 2026 aus. Die neue Bewilligung der Abweichung von zwingenden Bestimmungen des Mietrechts und die Genehmigung der kantonalen Allgemeinverbindlicherklärung treten am 1. Juli 2026 in Kraft und gelten für eine Dauer von sechs Jahren bis zum 30. Juni 2032.