Deklaration tierischer Lebensmittel: Vernehmlassung der Länderlistenverordnung eröffnet
Bern, 22.06.2026 — Ab Mitte 2027 müssen Fleisch, Eier und Milch gekennzeichnet werden, wenn sie von Tieren stammen, bei denen bestimmte schmerzhafte Eingriffe vorgenommen wurden. Diese Regelung dient der transparenten Information von Konsumentinnen und Konsumenten. Lebensmittel aus Staaten, die diese Eingriffe ohne Betäubung oder Schmerzausschaltung verbieten, müssen nicht gekennzeichnet werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat Listen der kennzeichnungsfreien Länder erstellt und am 22. Juni 2026 die Vernehmlassung dazu eröffnet.
Beim Kauf von Fleisch, Milch und Eiern können Konsumentinnen und Konsumenten ab dem 1. Juli 2027 erkennen, ob diese Lebensmittel unter Einsatz bestimmter schmerzhafter Eingriffe hergestellt wurden. Zu diesen Prozeduren zählen beispielsweise die Kastration oder Enthornung von Rindern, aber auch die Zwangsfütterung – das Stopfen – von Gänsen und Enten.
Zur Unterstützung der Lebensmittelindustrie hat das EDI Listen jener Länder erstellt, die diese Methoden ohne Schmerzausschaltung oder Betäubung verbieten. Fleisch, Milch und Eier aus Staaten, die nicht auf den Listen stehen, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Betriebe im Rahmen ihrer gesetzlichen Selbstkontrolle belegen können, dass ein schmerzhafter Eingriff gar nicht oder unter Schmerzausschaltung beziehungsweise Betäubung stattfand.
Folgende Produkte müssen künftig gekennzeichnet werden:
- Fleisch und genussfertige Milch von Rindern und Kühen, die ohne Schmerzausschaltung kastriert und/oder enthornt wurden
- Schweinefleisch, wenn die Kastration, das Kupieren des Schwanzes oder das Abklemmen der Zähne ohne Schmerzausschaltung erfolgte
- Eier und Fleisch von Hühnern und Truthühnern, deren Schnabel ohne Schmerzausschaltung kupiert (gekürzt) wurde
- Betäubungslos abgetrennte Froschschenkel
- Leber und Fleisch von Gänsen und Enten aus der Stopfmast
In der Schweiz werden diese Praktiken nur unter Betäubung oder vorheriger Tötung der Tiere durchgeführt oder sie sind verboten. Produkte aus hiesiger Produktion erfordern daher keine Kennzeichnung.
Das EDI hat am 22. Juni 2026 die Vernehmlassung zur Länderlistenverordnung eröffnet. Sie dauert bis am 13. Oktober 2026.
Weitere Informationen: Vernehmlassungen