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MedienmitteilungVeröffentlicht am 27. November 2025

Unnötige Strahlung bei radiologischen Untersuchungen und Behandlungen soll weiter reduziert werden

Bern, 27.11.2025 — Mit Begutachtungen vor Ort durch unabhängige Fachkolleginnen und -kollegen, sogenannten klinischen Audits, kann die Anwendung ionisierender Strahlung in Spitälern und Röntgeninstituten weiter verbessert werden. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 26. November 2025 über einen Bericht zum Stand der Umsetzung dieser Audits informiert. Dieser zeigt, dass sie sich etabliert haben und zu Verbesserungen führen. Sie tragen beispielsweise dazu bei, unnötige medizinische Strahlendosen bei Patientinnen und Patienten zu vermeiden.

In der Schweiz ist die durchschnittliche Strahlenexposition der Bevölkerung durch medizinische Anwendungen in den letzten 20 Jahren um rund 40 Prozent gestiegen. Hauptgrund dafür ist die zunehmende Zahl von Computertomografie-Untersuchungen.

Angesichts der Auswirkungen ionisierender Strahlung auf die Gesundheit, wurden in der ganzen Schweiz in über 190 Betrieben klinische Audits in den Bereichen Radiologie und Nuklearmedizin, Radiotherapie sowie Kardiologie durchgeführt. Diese haben ergeben, dass die Betriebe beim Strahlenschutz organisatorisch gut aufgestellt sind. Verbesserungspotential gibt es beispielsweise bei der Frage, ob die Untersuchung gerechtfertigt ist oder auch ohne Strahlung möglich wäre.

Auch für die Verringerung der Strahlenbelastung erwiesen sich die Begutachtungen vor Ort als sehr nützlich – auf beiden Seiten: Zum einen wurde die Anwendung von ionisierender Strahlung in den untersuchten Bertrieben optimiert. So zeigte etwa eine Studie der Klinik für Kardiologie des Universitätsspitals Zürich, dass die Strahlendosis pro Patienten bzw. beim Einsetzen von Herzschrittmachern durch klinische Audits deutlich verringert werden konnte. Die Audits tragen in den Betrieben auch dazu bei, den Strahlenschutz für das Personal im Operationssaal zu verbessern. Zum anderen konnten durch die Erkenntnisse der Fachpersonen, welche die Audits durchführten, Prozesse im Betrieb angepasst werden.

Die Strahlenschutzverordnung sieht seit 2018 die Möglichkeit vor, alle fünf Jahre klinische Audits in Betrieben mit Anwendungen von medizinischer Strahlung durchzuführen. Die zuständigen Fachgesellschaften waren von Anfang an eng in das Projekt des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) einbezogen. Dies stärkte die Akzeptanz des Projekts und förderte die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Anfang 2026 wird das Projekt in ein nationales Programm überführt. Künftig sollen pro Jahr gegen 30 Betriebe in der ganzen Schweiz einem Audit unterzogen werden. Ab 2030 ist eine Bewertung des Programms durch das BAG geplant.

Weitere Informationen:

Klinische Audits im Strahlenschutz