Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Strafverfolgung wird konkretisiert
Bern, 02.10.2026 — Die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen innerhalb von Europa soll modernisiert werden. Das entsprechende Dritte Zusatzprotokoll zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen wurde bereits unterzeichnet. An seiner Sitzung vom 2. Oktober 2026 hat der Bundesrat nun das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Dieses dauert bis zum 19. Januar 2027.
Das Europäische Rechtshilfeübereinkommen (EUeR) ist ein Abkommen des Europarats zur internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen, dem auch die Schweiz angehört. Es beruht auf der Überzeugung, dass Strafverfolgung stets im Einklang mit dem Schutz der Individualrechte erfolgen muss. Dazu zählen insbesondere die Gewährleistung eines fairen Verfahrens, die Verhältnismässigkeit staatlicher Eingriffe sowie der Schutz vor Willkür.
Das EUeR verpflichtet die Vertragsstaaten, sich bei der grenzüberschreitenden Strafverfolgung gegenseitig zu unterstützen. So etwa bei der Beweiserhebung durch die Einvernahme von Zeugen, Sachverständigen oder beschuldigten Personen. Zudem regelt es das Verfahren für Rechtshilfeersuchen und legt fest, unter welchen Voraussetzungen solche Ersuchen gestellt und vollzogen werden können.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Dritten Zusatzprotokoll zum europäischen Rechtshilfeübereinkommen
Nun will der Europarat die internationale Zusammenarbeit in Europa weiter verbessern. Er möchte damit nicht nur die grenzüberschreitende Kriminalitätsbekämpfung effizienter machen, sondern zugleich sicherstellen, dass diese mit den Rechten der beschuldigten Person vereinbar ist. Das Ministerkomitee hat dazu das Dritte Zusatzprotokoll zum europäischen Rechtshilfeübereinkommen (ZP III EUeR) verabschiedet. Am 19. September 2025 hat die Schweiz im Rahmen der informellen Justizministerkonferenz in Malta das neue Abkommen unterzeichnet.
Das ZP III EUeR stellt einen wichtigen Schritt zur Modernisierung und Vereinheitlichung der internationalen Strafverfolgung im europäischen Raum dar. Es schafft insbesondere neue Möglichkeiten für die elektronische Übermittlung von Rechtshilfeersuchen und trägt den technischen Entwicklungen moderner Kommunikationsmittel Rechnung. Die Schweiz war an der Ausarbeitung des Protokolls massgeblich beteiligt, namentlich bei den Bestimmungen zum grenzüberschreitenden Einsatz technischer Aufzeichnungsgeräte (z. B. GPS‑Tracking) sowie zur Überwachung von Telekommunikation.
An seiner Sitzung vom 2. Oktober 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum ZP III EUeR eröffnet. Diese dauert bis zum 19. Januar 2027. Über die Ratifikation entscheidet anschliessend das Parlament.
Dokumente
Genehmigung des Dritten Zusatzprotokolls zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen. Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Bundesbeschluss zur Genehmigung des Dritten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen. Vorentwurf
Drittes Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
Third Additional Protocol to the European Convention on Mutual Assistance in Criminal Matters