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MedienmitteilungVeröffentlicht am 22. April 2026

Revision der Holzhandelsverordnung: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 22.04.2026 — An seiner Sitzung vom 22. April 2026 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Holzhandelsverordnung eröffnet. Sie hat zum Ziel, Handelshemmnisse und administrative Belastungen bei Importen von Holz und Holzprodukten aus der EU zu beseitigen.

Der Bundesrat hat am 26. November 2025 ein umfassendes Massnahmenpaket zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz beschlossen. Im Rahmen dieses Pakets ist auch eine Anpassung der Holzhandelsverordnung (HHV) vorgesehen.

Die HHV ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft. Sie bezweckt, das Inverkehrbringen von illegal geschlagenem und gehandeltem Holz sowie von daraus hergestellten Produkten in der Schweiz zu verhindern. Um dies zu gewährleisten, müssen alle Unternehmen, die Holz und Holzerzeugnisse erstmals in der Schweiz in Verkehr bringen, einer Sorgfaltspflicht nachkommen. Somit können sie das Risiko, dass das in den Produkten enthaltene Holz illegaler Herkunft ist, ausreichend minimieren.

Weniger Bürokratie bei Holzimporten aus der EU

Künftig sollen in der Schweiz Holz und Holzprodukte, die nachweislich bereits zuvor in der EU in Verkehr gebracht wurden, einer vereinfachten Sorgfaltspflicht unterliegen – sofern es bei der Inverkehrbringung in der EU keine konkreten Hinweise auf eine Verletzung der EU-Sorgfaltspflicht gab. Die Schweizer Erstinverkehrbringer benötigen dafür von ihren EU-Lieferanten eine Bestätigung, dass die Erstinverkehrbringung in der EU gesetzeskonform erfolgt ist.

Durch die Verordnungsanpassung kann die administrative Belastung bei Importen aus der EU in die Schweiz erheblich gesenkt werden. Importe aus der EU machen über 90 Prozent aller Holzimporte in die Schweiz aus.

Die Vernehmlassung läuft vom 22. April bis zum 13. August 2026.

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