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FremdmitteilungVeröffentlicht am 3. November 2026

Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan

Bern, 03.11.2026 — Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 2. November 2026 Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan geändert. Dabei wurden die Einträge von drei natürlichen Personen angepasst. Die Massnahmen treten am 3. November 2026 um 23 Uhr in Kraft.