Monitoring der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung
Bern, 06.11.2026 — Die Einführung des neuen Gesamttarifsystems für ambulante ärztliche Leistungen hat Abrechnungsverzögerungen zur Folge, dies hauptsächlich im ambulanten Spitalbereich. Das führt seit Anfang Jahr zu einem Kostenrückgang. Auf der Grundlage der von den Versicherern in den betrachteten Zeiträumen verarbeiteten Rechnungen sind die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im dritten Quartal 2026 im Jahresrhythmus um 1,2 Prozent gesunken. In den letzten zwölf Monaten verursachte eine versicherte Person durchschnittlich Kosten in der Höhe von 4 846 Franken. Das sind 60 Franken weniger als im Vorjahr.
Bei den aktuellen Zahlen des Monitorings der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung verzeichnen fast alle Leistungsarten einen Anstieg der Ausgaben. Die Analyse nach Kostengruppen zeigt, dass die Leistungen für Spitex-Organisationen prozentual den stärksten Anstieg verzeichnen (+14,4 % bzw. 24 Franken), gefolgt von der Psychotherapie durch Psychologinnen und Psychologen (+9,5 % bzw. 8 Franken) und den ambulanten Leistungen in Arztpraxen (+7,2 % bzw. 75 Franken).
Im Gegensatz dazu hat die Einführung des neuen Gesamttarifsystems (TARDOC und Ambulante Pauschalen) für ambulante medizinische Leistungen per 1. Januar 2026 zu einer Verzögerung bei der Abrechnung der Leistungen geführt, die so erheblich ist, dass sie vorübergehend einen Rückgang der Gesamtkosten bewirkt. Dieser Effekt ist auch im dritten Quartal 2026 bei den ambulanten Spitalbehandlungen (-18 % bzw. -176 Franken) noch deutlich spürbar. Ein Kostenrückgang zeigt sich auch in der Gruppe «Übrige Leistungen» (-6,1 % bzw. -11 Franken), da die Leistungen der Psychotherapie durch Psychologinnen und Psychologen in eine eigene Gruppe ausgegliedert wurden.
Die Hauptanteile der jährlichen Gesundheitsausgaben von 4 846 Franken pro versicherte Person stammen aus ambulanten Behandlungen durch Ärztinnen und Ärzte (1 127 Franken bzw. +75 Franken), der Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken oder Ärztinnen und Ärzte (909 Franken bzw. +1 Franken), stationären Spitalbehandlungen (899 Franken bzw. +6 Franken) sowie ambulanten Spitalbehandlungen (799 Franken bzw. -176 Franken). Diese Kostengruppe ist am stärksten von den Abrechnungsverzögerungen betroffen. Dies verzerrt die tatsächliche Kostenentwicklung, die deutlich höher ausfallen dürfte, und wirkt sich auf die Kostensteigerungsrate im Jahr 2027 aus.
Kostendämpfung im Gesundheitswesen als Daueraufgabe
Steigende Gesundheitskosten haben immer auch steigende Krankenkassenprämien zur Folge. Diese sind für viele Menschen eine finanzielle Belastung. Deshalb setzen sich das Eidgenössische Departement des Innern und das Bundesamt für Gesundheit permanent für die Kostendämpfung ein. Diese erfolgt sowohl mit langfristig ausgerichteten Massnahmen wie beispielsweise der sorgfältigen Überprüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von bisherigen und neu aufgenommenen Leistungen, den regelmässigen Überprüfungen der Medikamentenpreise und der Prüfung neuer Tarifstrukturen wie auch mit der Umsetzung von Gesetzesänderungen (Vorgabe von Kosten- und Qualitätszielen, einheitliche Finanzierung, Kostendämpfungspaket 2).
Zudem arbeiten die Akteure des Runden Tisches Kostendämpfung unter der Leitung von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider gemeinsam an kostendämpfenden Massnahmen. Das erste Massnahmenpapier, mit dem Einsparungen in der Höhe von rund 300 Millionen Franken erzielt werden sollen, wird seit diesem Jahr umgesetzt. Am 26. Oktober 2026 verabschiedeten die Teilnehmenden am Runden Tisch sechs neue Massnahmen in den folgenden Bereichen: Förderung der ambulanten Versorgung, Entlastung der Spitalnotaufnahmen, Versorgungsprogramme für chronisch kranke Menschen, erhöhte Transparenz bei der Vergütung von Medizinprodukten, koordinierte Arzneimittelversorgung in Alters- und Pflegeheimen sowie Förderung von Heimtherapien.