Automobilsektor: Bundesrat will Transparenz bei Leasingangeboten verbessern und Kündigungsfristen für Garagisten im Agenturmodell klären
Bern, 13.05.2026 — Der Bundesrat will im Automobilsektor die Transparenz bei Leasingangeboten verbessern und die Mindestkündigungsfristen bei Agenturverträgen klären. Hierzu hat er am 13. Mai 2026 die Vernehmlassung zur Revision der Preisbekanntgabeverordnung und der Kraftfahrzeugverordnung eröffnet.
Durch die Ergänzung in der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) sollen Anbieter von Fahrzeugleasing bei Angeboten und Werbung allfällige Finanzierungsbeiträge durch Gesellschaften desselben Unternehmens oder Vertriebspartner offenlegen und beziffern, falls diese den Preis des Leasingvertrags oder den effektiven Jahreszins vergünstigen. Damit sollen Konsumentinnen und Konsumenten Leasingangebote besser vergleichen können. Neu wird ersichtlich, in welchem Umfang ein Angebot durch solche Finanzierungsbeiträge begünstigt wird. Dadurch wird die Vergleichbarkeit zwischen Leasingangeboten verschiedener Anbieter sowie mit alternativen Angebotsformen erleichtert. Mit der PBV-Ergänzung wird die vom Parlament überwiesene Motion 22.4544 Pfister umgesetzt.
Kraftfahrzeugverordnung (KFZV)
In der KFZV soll klargestellt werden, dass beim Vertrieb von Kraftfahrzeugen im Agenturmodell die Garagen in den Genuss der Mindestkündigungsfristen der KFZV kommen. Das Agenturmodell ist eine Form des Direktvertriebs, in dem ein Kraftfahrzeug-Anbieter seine Fahrzeuge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch eine Garage als Vermittler (den sogenannten Agenten) vertreibt.
Mit der vorgeschlagenen Anpassung geht eine faktische Ausweitung der Mindestkündigungsfristen der KFZV auf Agenturmodelle einher. Hiermit wird die vom Parlament überwiesene Motion 22.3838 Gugger umgesetzt.
Die Vernehmlassung zur Revision der beiden Verordnungen dauert bis am 3. September 2026.