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RedeVeröffentlicht am 23. Juni 2026

UNHCR-Veranstaltung zu 75 Jahren Genfer Flüchtlingskonvention

Bern, 23.06.2026 — Eröffnungsrede von Bundesrat Beat Jans

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren

Es ist mir eine Ehre, heute hier zu sein. Wir feiern 75 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention. Das ist eine bedeutende Errungenschaft für die Schweiz, für die internationale Gemeinschaft und vor allem für Millionen von Menschen auf der Flucht.

Die Genfer Flüchtlingskonvention steht für den Wert, der uns als Gesellschaft ausmacht: Die Menschlichkeit. Das Abkommen entstand nach dem Zweiten Weltkrieg. Nie zuvor mussten mehr Menschen ihre Heimat verlassen. Auf der Flucht, vertrieben oder deportiert. Wir gehen von 40 bis 60 Millionen aus. Damals. Allein in Europa.

Die internationale Gemeinschaft reagierte auf diese menschliche Katastrophe mit einer starken, gemeinsamen Antwort. Sie schuf verbindliche Regeln für den Schutz von Menschen auf der Flucht: Wer verfolgt wird, darf nicht zurückgeschickt werden.

Dieses Prinzip gilt im Grundsatz bis heute. Aber es steht unter Druck. Immer mehr Menschen fragen sich: Warum sollen wir andere Menschen schützen? Was haben die mit mir zu tun? Was bringt mir das?

Es ist wichtig, dass wir uns die Antwort auf diese Fragen immer wieder in Erinnerung rufen: Wir schützen Menschen, weil wir ihnen eine unveräusserliche Würde beimessen. Das ist ein Wert, der jedem Menschen durch seine Geburt mitgegeben ist. Diesen Wert kann kein Diktator aberkennen, kein Krieg wegbomben und keine Flucht auslöschen.

Es ist eine radikale Idee, die den Denkern der Aufklärung gekommen ist. Sie lehnten sich damit gegen die Macht absoluter Herrscher auf. Der Mensch ist niemals ein Mittel zum Zweck. Er ist kein Ding und kein Gut. Sondern ein Wesen mit einem eigenen Wert.

Niemand hat das präziser auf den Punkt gebracht, als Immanuel Kant. Er sagte, dass alles auf der Welt entweder einen «Preis» hat oder eine «Würde». Was einen Preis hat, kann ersetzt werden. Was über jeden Preis erhaben ist und sich nicht aufwiegen lässt, das hat Würde. Das gilt für jeden einzelnen Menschen. Wir nennen das heute: Menschenwürde.

Dieser Gedanke ist das schlagende Herz der Genfer Flüchtlingskonvention. Wir gewähren Schutz nicht aus Nützlichkeit. Wir tun es nicht, weil wir ein Geschäft machen wollen. Wir tun es auch nicht aus Mitleid. Wir tun es aus Respekt vor der Würde der Menschen. Und damit auch aus Respekt vor uns selbst.

Die Genfer Flüchtlingskonvention trägt tagtäglich dazu bei, dass aus der Idee der Menschenwürde eine greifbare Realität wird. Das ist kein philosophischer Luxus für Friedenszeiten. Sondern ein Recht, das jede Frau und jeder Mann einklagen kann.

Das ist niemals wichtiger als in Zeiten wie diesen, in denen die Menschenwürde für viele Menschen eher Idee als Realität ist, und in denen einige Leute gerne Könige wären.

Das gilt erst recht, nachdem das Schweizer Volk die 10-Millionen-Initiative abgelehnt hat. Der darin vorgeschlagene Verfassungsartikel zielte besonders auf Menschen auf der Flucht. Mit ihrem Nein hat die Bevölkerung auch die humanitäre Tradition der Schweiz bestätigt.

Aber die Diskussion wird deswegen nicht verstummen. Nach der Volksabstimmung ist in der Schweiz bekanntlich vor der Volksabstimmung. Die nächste Volksinitiative, welche die Flüchtlingsrechte einschränken will, ist bereits eingereicht: Die sogenannte Grenzschutzinitiative will unter anderem, dass der Bundesrat unter bestimmten Umständen ein jährliches Asylgewährungskontingent von höchstens 5000 Personen festlegen kann. Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

Für den Bundesrat ist klar, dass die Asyl- und Migrationspolitik das in unserer Verfassung verankerte Recht auf Familie, auf Non Refoulement und auf Schutz vor Verfolgung, die international gültigen Menschenrechte und die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz respektieren soll.

Die Schweiz ist mit der Geschichte der Genfer Flüchtlingskonvention eng verbunden. Genf ist seit Jahrzehnten ein Ort des Dialogs und des humanitären Engagements. Darauf sind wir stolz. Die Schweiz unterstützt das humanitäre Völkerrecht, damit die Idee der Menschenwürde Realität werden kann. Sie setzt sich für Schutz, für humanitäre Hilfe und für internationale Zusammenarbeit ein.

Dabei arbeiten wir eng mit dem Flüchtlingshochkommissariat der UNO zusammen. Das UNHCR leistet weltweit beeindruckende Arbeit. Und dies oft unter sehr schwierigen Bedingungen, die durch die finanzielle Lage noch schwieriger werden. Für ihren Einsatz möchte ich allen Mitarbeitenden des UNHCR herzlich danken.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hannah Arendt schrieb einst über das Schicksal von Flüchtlingen und Staatenlosen: Die eigentliche Tragödie der Rechtlosen bestehe nicht nur darin, Rechte zu verlieren, sondern darin, «dass sie keiner Gemeinschaft mehr angehören».

Die Genfer Flüchtlingskonvention hat in den letzten 75 Jahren Millionen von Menschen eine Chance auf Zugehörigkeit gegeben. Aber für Zugehörigkeit braucht es mehr als Schutz. Geflüchtete brauchen einen Platz in unserer Gesellschaft, eine Aufgabe und einen Sinn.

Deshalb danke ich auch allen Organisationen und Partnern aus der Zivilgesellschaft, die sich für Flüchtlinge und Vertriebene einsetzen. Sie leisten täglich einen wichtigen Beitrag, damit Menschen bei uns eine Zugehörigkeit finden.

Ich wünsche uns allen einen würdigen Jubiläumsanlass.

Vielen Dank!