Importerleichterungen für Mais zu Futterzwecken werden verlängert
Bern, 25.09.2026 — Die aussergewöhnliche Trockenheit der vergangenen Monate hat zu tieferen Futtererträgen geführt. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat daher am 15. August 2026 zur Erleichterung von Importen den Grenzschutz reduziert, um die betroffenen Betriebe zu unterstützen. In Anbetracht der logistischen Herausforderungen für den grenzüberschreitenden Transport verlängert das WBF die Zollbefreiung für frischen oder silierten Mais zu Futterzwecken bis zum 30. April 2027.
Nach guten Vegetationsbedingungen im Frühjahr fielen die Heuproduktion und die Maiserträge aufgrund der Trockenheit im Sommer in den meisten Regionen tiefer aus. Die geringen Niederschläge in den Monaten August und September haben die Situation kaum verbessert.
Das WBF hat die Zölle für Mais zu Futterzwecken am 15. August 2026 aufgehoben. Diese ursprünglich bis Ende Oktober 2026 vorgesehene Massnahme gilt für Mais mit einem Trockensubstanzgehalt von maximal 60 Prozent. Auf Antrag des Schweizer Bauernverbandes (SBV) und infolge der logistischen Herausforderungen für den grenzüberschreitenden Transport verlängert das WBF die Massnahme nun bis Ende April 2027.
Ab dem 1. Oktober 2026 werden auch für bestimmte Futtermittel mit hohem Fasergehalt, die als Raufutterersatz dienen können, die Grenzbelastungen gesenkt. Diese Massnahme ist Teil der ordentlichen monatlichen Aktualisierung der Zollansätze.
Die Importe sind ordnungsgemäss an einer Zollstelle anzumelden (weitere Informationen unter: www.bazg.admin.ch und www.tares.ch).
Zudem ist für den Import dieser Waren eine Generaleinfuhrbewilligung der Pflichtlagerorganisation réservesuisse (Schwanengasse 5–7, 3001 Bern, Tel. 031 328 72 72) erforderlich. Entsprechende Gesuchsformulare sind abrufbar unter: www.reservesuisse.ch.