Dienstbüchlein wird per 1. Juni 2026 abgelöst
Bern, 05.05.2026 — Die Schweizer Armee und der Zivilschutz ersetzen das physische Dienstbüchlein per 1. Juni 2026 durch digitale Lösungen. Künftig werden die relevanten Informationen über den Dienstmanager beziehungsweise den Dienstmanager Zivilschutz (DIM ZS) bereitgestellt – die zentralen Plattformen zur Verwaltung des Militär- und Zivilschutzdienstes.
Das Dienstbüchlein ist in der Schweizer Armee seit rund 150 Jahren allgegenwärtig. Es diente bisher als Administrations- und Beweismittel für die Erfüllung der Militärdienstpflicht. Bereits 2018 wurde seine Ablösung durch eine Motion angestossen und vom Bundesrat beschlossen. Mit der Anpassung des Militärgesetzes und der Verordnung über die Militärdienstpflicht per 1. Juni 2026 kann die Ablösung nun umgesetzt werden.
Mit dem Dienstmanager stellt die Armee ein digitales Instrument zur Verfügung, das die bisherigen Inhalte des Dienstbüchleins abbildet und zusätzliche Funktionen bietet. Angehörige der Armee können darüber unter anderem ihre Militärkarriere, geleistete und zukünftige Dienste sowie persönliche Daten einsehen und administrative Prozesse digital erledigen.
Ein letzter Datenabgleich
Im Zusammenhang mit der Ablösung erhalten alle Angehörigen der Armee anfangs Juni ein Schreiben mit einem persönlichen Datenauszug aus den Systemen der Militärverwaltung. Mit Hilfe dieses Auszugs können die Daten des Dienstbüchleins einfach und schnell abgeglichen werden. Bei Unstimmigkeiten muss das Dienstbüchlein zur Kontrolle eingeschickt werden.
Ab dem 1. Juni 2026 wird das Dienstbüchlein nicht mehr nachgeführt und nicht mehr neu ausgestellt. Für Einträge bis zu diesem Datum bleibt es weiterhin als Beweismittel gültig und muss bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht aufbewahrt werden. Für Einträge ab diesem Zeitpunkt gilt die Datenführung in den Systemen der Militärverwaltung als massgebend.
Als Nachweis für die Erfüllung der Militärdienstpflicht steht neu der «Ausweis über die Erfüllung der Militärdienstpflicht» zur Verfügung, der jederzeit über den Dienstmanager heruntergeladen oder über das Kundencenter der Armee bestellt werden kann.
Ein Digitalisierungszwang besteht nicht. Angehörige der Armee, die den Dienstmanager nicht nutzen möchten, können weiterhin auf analoge Prozesse, abgesehen vom Dienstbüchlein, zurückgreifen und entsprechende Unterlagen über die zuständigen Stellen beziehen.
Ablösung des Dienstbüchleins im Zivilschutz
Auch im Zivilschutz wird das blaue Dienstbüchlein per 1. Juni 2026 durch den Dienstmanager Zivilschutz (DIM ZS) digital abgelöst. Er basiert auf der bestehenden Plattform des Dienstmanagers der Armee und nutzt damit eine bewährte und stabile Lösung.
Das Dienstbüchlein bleibt für alle Einträge bis zu diesem Datum als Beweismittel gültig und ist bis zur Entlassung aus der Schutzdienstpflicht aufzubewahren.
Der Dienstmanager Zivilschutz befindet sich seit Februar in einer Pilotphase und steht bereits ersten Angehörigen des Zivilschutzes einzelner Kantone zur Verfügung. Künftig können alle von einer digitalen Lösung profitieren, die jederzeit, ortsunabhängig verfügbar ist und administrative Prozesse vereinfacht.