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MedienmitteilungVeröffentlicht am 6. August 2026

Tierseuchen früh erkennen: Was die Überwachung 2025 zeigt

Bern, 06.08.2026 — Die Schweiz überwacht Tierseuchen nicht erst, wenn Tiere krank sind oder ein konkreter Verdacht besteht. Der jährliche Bericht des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zeigt: 2025 wurden schweizweit 377’316 Untersuchungen zu Tierseuchen und Zoonosen erfasst. Dabei zeigt sich unter anderem, dass es weiterhin keine Hinweise auf eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in die Schweiz gibt. Die Überwachung schützt Tierbestände und trägt dazu bei, die öffentliche Gesundheit, die Landwirtschaft sowie den Handel mit Tieren und Tierprodukten zu sichern. Gleichzeitig hilft sie Bund und Kantonen, Risiken früh zu erkennen und im Seuchenfall rasch zu handeln.

Tierseuchen machen nicht an Landesgrenzen halt. Zusammen mit der Klimaerwärmung tragen der internationale Tier- und Reiseverkehr sowie Wildtiere dazu bei, dass Krankheitserreger in neue Regionen gelangen. Die Schweiz setzt deshalb auf eine laufende Überwachung sowie gezielte Früherkennung und dokumentiert die Ergebnisse jährlich in einem Bericht. Zu insgesamt 70 meldepflichtigen Tierseuchen und Zoonosen wurden im Jahr 2025 Untersuchungen im Rahmen der amtlichen Tierseuchendiagnostik erfasst. Die meisten gemeldeten Tierseuchenausbrüche betrafen bereits in der Schweiz auftretende Tierseuchen, insbesondere die Blauzungenkrankheit und die Moderhinke. Anerkannte Laboratorien führen die Untersuchungen durch und melden die Ergebnisse an das BLV. Auch die Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) wurde überwacht: 456 Proben wurden untersucht; alle Befunde waren negativ. Die Schweiz ist somit weiterhin frei von LSD.

Die Tierseuchenüberwachung verbindet Erkenntnisse aus nationalen Programmen mit Untersuchungen von Verdachtsfällen, Fehlgeburten, Fleischkontrollen, Gesundheitschecks und dem Tierverkehr. Aus diesen Daten entsteht ein umfassendes Bild der Tiergesundheit in der Schweiz.

Früher erkennen, gezielter handeln

Die Früherkennung ergänzt die laufende Tierseuchenüberwachung. Ihr Ziel ist es, neue Tierseuchen schon beim ersten Auftreten zu entdecken. Je früher eine Krankheit erkannt wird, desto schneller können die zuständigen Behörden reagieren und eine Ausbreitung verhindern.

2025 wurden nationale Früherkennungsprogramme zur Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen, zum Kleinen Beutenkäfer und zur Tuberkulose bei Rotwild durchgeführt. Alle drei Programme ergaben keine Hinweise auf eine Einschleppung dieser Tierseuchen in die Schweiz. Damit liefern sie wichtige Informationen für die laufende Risikobeurteilung und helfen, Bekämpfungsmassnahmen gezielt vorzubereiten.

Überwachung wirkt

Die Überwachung und Früherkennung von Tierseuchen ist eine gemeinsame Aufgabe von Tierhaltenden, Tierärztinnen und Tierärzten, Laboratorien, Kantonen und Bund. Nur wenn Daten und Informationen rasch erfasst, untersucht und weitergegeben werden, können Tierseuchen früh erkannt und wirksam bekämpft werden. Die Überwachung dient zudem dazu, die Tierseuchenfreiheit der Schweiz zu dokumentieren. Dieser Nachweis ist eine wichtige Voraussetzung für den internationalen Handel mit Tieren und Tierprodukten.

Wie wirksam langfristige Überwachungs- und Bekämpfungsmassnahmen sein können, zeigt das Beispiel der Bovinen Virus-Diarrhoe (BVD). Seit Beginn der BVD-Bekämpfung 2008 wurde die Zahl der Seuchenmeldungen stark reduziert. 2025 wurden noch zwei Seuchenmeldungen registriert, gegenüber acht im Vorjahr. Auch die Zahl der Tiere, die das BVD-Virus dauerhaft weiterverbreiten können, ging zwischen 2024 und 2025 deutlich von 100 auf 10 zurück.

Was Tierhaltende beitragen können

Auch Tierhaltende tragen dazu bei, Tierseuchen früh zu erkennen und ihre Ausbreitung zu verhindern. Zentral sind Biosicherheitsmassnahmen: Sie verringern das Risiko, dass Krankheitserreger in einen Bestand eingeschleppt oder weiterverbreitet werden. Dazu gehören beispielsweise eine hygienische Haltung, der kontrollierte Zutritt zu Ställen, der Wechsel von Kleidern und Stiefeln sowie das aufmerksame Beobachten der Tiere. Auffälligkeiten sollten rasch der Tierärztin oder dem Tierarzt gemeldet werden. Korrekte und zeitnahe Tierverkehrsmeldungen in der Tierverkehrsdatenbank TVD helfen den Behörden zudem, Tierbewegungen im Seuchenfall rasch nachzuvollziehen.

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