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MedienmitteilungVeröffentlicht am 9. Januar 2026

Unterstützung für Opfer und Angehörige der Brandkatastrophe von Crans-Montana

Bern, 09.01.2026 — Mit vereinten Kräften setzen sich der Bund und die kantonalen Opferhilfestellen der Schweiz dafür ein, dass die Betroffenen jetzt und in Zukunft rasch und unbürokratisch die notwendige Hilfe erhalten. Das EJPD prüft, ob zusätzliche Massnahmen notwendig sind, um die Opfer und ihre Angehörigen angemessen zu unterstützen.

Opfer einer Straftat und deren Angehörige haben gestützt auf das Opferhilfegesetz (OHG) Anspruch auf Unterstützung durch die Opferhilfe. Diese umfasst sowohl die unmittelbare Soforthilfe, als auch mittel- und längerfristige Leistungen. Für die Ausrichtung der Soforthilfe sind die kantonalen Opferhilfestellen verantwortlich. Die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana und ihre Angehörigen erhalten dort individuell die notwendige Hilfe.

Bund und Kantone intensivieren die Zusammenarbeit im Bereich der Opferhilfe

Das EJPD und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) haben angesichts der massiven Folgen der Brandkatastrophe in Crans-Montana ihre Zusammenarbeit im Bereich der Soforthilfe intensiviert. Letzten Montag hat unter der Leitung der SODK eine erste Koordinationssitzung stattgefunden. Diese finden bis auf Weiteres wöchentlich statt.

Das EJPD wird durch das Bundesamt für Justiz (BJ) vertreten. Ziel ist, dass die Opferberatungsstellen über ausreichend Ressourcen verfügen, um auf die Bedürfnisse der Betroffenen einzugehen. Derzeit arbeitet die SODK unter Einbezug des BJ daraufhin, dass die Leistungen der Opferhilfestellen in den Kantonen aufeinander abgestimmt werden. Auf Anfrage der Kantone steht das BJ für weitere Unterstützung zur Verfügung.

Soforthilfe deckt die unmittelbar notwendige Unterstützung

Die Soforthilfe beinhaltet gemäss Opferhilfegesetz (OHG) und den Empfehlungen der Sozialdirektorenkonferenz (SODK) namentlich medizinische Leistungen, psychologische Betreuung, Reise- und Unterkunftskosten von Angehörigen. Ausserdem orientieren die Beratungsstellen die Opfer und ihre Angehörigen über ihre Rechte und helfen das Geschehene zu verarbeiten. Weiter beraten Fachleute die Betroffenen auch bei versicherungsrechtlichen oder strafprozessualen Fragen. Für die ersten Beratungen bei einem Anwalt oder einer Anwältin werden ausserdem die Kosten durch die Opferhilfe übernommen. Aktuell sind die Opferhilfestellen daran, mit den betroffenen Personen und Familien im Inland und im Ausland Kontakt aufzunehmen.

Mittel- und längerfristige Unterstützung bieten ein Sicherheitsnetz

Die Konsequenzen der Brandkatastrophe sind für die Opfer und ihre Angehörigen gravierend. Es ist absehbar, dass sie mit hohen medizinischen Kosten und komplexen Rechtsfragen konfrontiert werden. Diese betreffen beispielsweise die Leistungen der Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherungen. Während die Soforthilfe die unmittelbar notwendige Unterstützung der Opfer und ihrer Angehörigen abdeckt, sollen die nachgelagerten Opferhilfeleistungen den Betroffenen bei den mittel- bis längerfristig anfallenden Kosten eine ausreichende Unterstützung bieten. Betreffend Entschädigungs - und Genugtuungleistungen sind die kantonalen Opferentschädigungsbehörden zuständig. Diese können Vorschüsse auf Entschädigung gewähren, um beispielsweise Bestattungskosten oder Erwerbsausfälle zu übernehmen.

Das OHG sieht ausserdem vor, dass der Bund die Kantone für deren Leistungen der Opferhilfe finanziell unterstützen kann – namentlich wenn die Kosten der Opferhilfe infolge ausserordentlicher Ereignisse sehr hoch ausfallen. Darüber entscheidet letztlich das Parlament. Das EJPD prüft, ob beim bestehenden Unterstützungsangebot Lücken bestehen und zusätzliche Massnahmen zugunsten der betroffenen Personen und deren Angehörigen erforderlich sind. Niemand soll durch das Netz der bestehenden Hilfsangebote fallen.

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Opferhilfe Schweiz