Bundesrat will klare und transparente Regeln zum Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen
Bern, 25.09.2026 — Der Bundesrat hat am 25. September 2026 entschieden, die Mietpreis-Initiative abzulehnen. Er will ihr einen indirekten Gegenvorschlag entgegenstellen. Dieser soll klare, transparente und nachvollziehbare Regeln im Bereich der Mietzinsgestaltung enthalten und so den Verfassungsauftrag für den Schutz vor missbräuchlichen Mieten umsetzen. Damit erübrigt sich eine automatische und regelmässige Mietzinskontrolle, wie sie die Volksinitiative fordert.
Der Bundesrat lehnt die eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Schutz vor missbräuchlichen Mieten (Mietpreis-Initiative)» ab. Die am 23. Juni 2026 eingereichte Volksinitiative will die Definition eines missbräuchlichen Mietzinses in der Bundesverfassung verankern und fordert eine automatische und regelmässige Mietzinskontrolle. Ihre Umsetzung würde zum einen den Aufbau einer sehr aufwändigen Mietzinskontrolle bedeuten. Zum anderen befürchtet der Bundesrat, dass die Initiative einen Rückgang der Investitionen in den Wohnungsbau zur Folge hätte, ohne zu einem wirksamen Missbrauchsschutz zu führen.
Der Bundesrat anerkennt, dass die derzeit geltenden Regeln zu missbräuchlichen Mietzinsen komplex und zuweilen undurchsichtig sind. Er will deshalb mit einem indirekten Gegenvorschlag klare, transparente und nachvollziehbare Regeln im Bereich der Mietzinsgestaltung definieren. Die Regeln würden künftig den Mietenden und den Vermietenden ermöglichen, rascher und einfacher festzustellen, ob ein Mietzins missbräuchlich ist. Dafür sieht der Bundesrat im Wesentlichen eine statistische Vergleichsmiete für die Festlegung des Anfangsmietzinses und eine Indexierung im laufenden Mietverhältnis vor. Damit will der Bundesrat den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen wirksamer gestalten und gleichzeitig, dank Rechtssicherheit, gute Rahmenbedingungen für Investitionen in den Mietwohnungsbau sichern. Eine automatische und regelmässige Mietzinskontrolle durch die Behörden wäre damit unnötig.
Der Bundesrat hat das WBF beauftragt, einen konkreten Gesetzesvorschlag zu erarbeiten. Dazu wird im ersten Halbjahr 2027 eine Vernehmlassung durchgeführt, so dass der Bundesrat gemäss gesetzlichen Fristen bis Ende 2027 die Botschaft ans Parlament verabschieden kann.
VMWG-Vernehmlassung und Bericht zum Mietzinsmodell
Weiter hat sich der Bundesrat mit zwei zusätzlichen mietrechtlichen Geschäften befasst. Er hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) Kenntnis genommen. Mit der geplanten Anpassung der VMWG wird die Motion 22.4448 von Ständerat Stefan Engler umgesetzt, die eine Regelung der zulässigen Nettorendite bei einem Referenzzinssatz von mehr als 2 Prozent fordert. Anstoss zur Motion bildete ein Entscheid des Bundesgerichts, der diese Regelung offenliess. Der Bundesrat wird die Anpassung auf die in der Motion thematisierte Nettorendite beschränken und den Absenkpfad des Zuschlags etwas steiler ausgestalten als ursprünglich vorgeschlagen. Er hat das WBF beauftragt, die entsprechende VMWG-Anpassung bis im April 2027 vorzulegen. Damit wird der Bundesrat Rechtssicherheit für den Fall eines künftigen Anstiegs des Referenzzinssatzes schaffen.
Zudem hat der Bundesrat den Bericht über die Überarbeitung des geltenden Mietzinsmodells und der Regeln für die Anpassung der Mietzinse zur Kenntnis genommen. Er hatte das WBF mit diesem Bericht beauftragt, nachdem eine Studie im Dezember 2024 gezeigt hatte, dass das geltende Mietzinsmodell nicht mehr den derzeitigen Verhältnissen auf dem Mietwohnungsmarkt entspricht. Die Erkenntnisse aus dem Bericht fliessen nun in die Arbeiten am indirekten Gegenvorschlag zur Mietpreis-Initiative ein.