Bundesrat stockt Integrationsförderung auf
Bern, 25.09.2026 — Der Bundesrat stockt die Mittel für die Integrationsförderung von Bund und Kantonen auf. An seiner Sitzung vom 25. September 2026 hat er für die Jahre 2028 bis 2032 einen Verpflichtungskredit von insgesamt 334,5 Millionen Franken beschlossen. Mit diesen Mitteln werden die kantonalen Integrationsprogramme sowie Programme und Projekte von nationaler Bedeutung finanziert.
In der neuen Programmperiode der kantonalen Integrationsförderung von 2028 bis 2032 (KIP 4) wird der Bund voraussichtlich jedes Jahr 66,9 Millionen Franken für Integrationsmassnahmen ausgeben. Das sind jährlich 5,4 Millionen Franken mehr als in der laufenden Periode. Die Aufstockung ist notwendig, weil mehr Menschen von der Integrationsförderung profitieren.
37,3 Millionen Franken pro Jahr gehen an die Kantone für ihre Integrationsprogramme. Diese setzen insbesondere bei der Sprachförderung, der Information und Beratung sowie bei der Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt an. Die Kantone finanzieren die KIP 4 mindestens im gleichen Umfang wie der Bund mit.
Im Rahmen der KIP 4 sollen vor allem Hürden für Frauen in der Integration abgebaut und Bildungswege stärker für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt genutzt werden. Dies wird insbesondere im Grundlagenpapier KIP 4 festgehalten, das gemeinsam von Bund und Kantonen erarbeitet wurde und am 18. September 2026 von der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) verabschiedet wurde.
Weitere 29,6 Millionen Franken pro Jahr setzt der Bund für nationale Programme und Projekte ein. Dazu gehören insbesondere Massnahmen zur besseren Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials, wie beispielsweise die Integrationsvorlehre (INVOL).
Kantonale Integrationsprogramme bewähren sich seit 2014
Die kantonalen Integrationsprogramme haben sich seit 2014 als zentrales Instrument der schweizerischen Integrationspolitik etabliert. Sie ermöglichen eine koordinierte Integrationsförderung in allen Kantonen und schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Zugewanderte rasch Zugang zu Sprachförderung, Bildung, Arbeitsmarkt und gesellschaftlicher Teilhabe erhalten. Die Schweiz weist mit einer Erwerbstätigenquote von 77 Prozent bei Zugewanderten eine der höchsten Quoten im OECD-Raum auf.
Die laufende Programmperiode der kantonalen Integrationsprogramme (KIP 3) endet Ende 2027.