Gaswirtschaft und Wirtschaftliche Landesversorgung stärken die Vorsorge für den Winter 2026/27
Bern, 20.08.2026 — Die Schweizer Gaswirtschaft hat in Zusammenarbeit mit dem Bund zusätzliche Vorkehrungen für die Gasversorgung im Winter 2026/27 getroffen. Ein wichtiges neues Element sind Optionen auf Gas, das von Frankreich auf dem Transit vom Norden durch die Schweiz nach Italien fliesst. Diese Absicherung hat einen Umfang von ungefähr einem Zehntel des Winterverbrauchs. Hintergrund dieser Massnahme sind tiefe Speicherstände in Europa und geopolitische Unsicherheiten.
Die Schweiz verfügt über keine eigenen saisonalen Gasspeicher und ist deshalb vollständig auf Importe und Speicherkapazitäten im Ausland angewiesen. Ende Winter 2025/26 lag der durchschnittliche Füllstand der Speicher in den EU-Staaten bei 28 Prozent und damit deutlich unter dem langjährigen Niveau. Die Befüllung der Speicher für den Winter 2026/27 kommt bisher nur langsam voran.
Zusätzlich führen geopolitische Spannungen und mögliche Beeinträchtigungen wichtiger Transportwege zu hohen Gaspreisen und Unsicherheiten auf den internationalen Energiemärkten. Dies kann das rasche Wiederauffüllen der Speicher für den kommenden Winter erschweren und das Risiko von Versorgungsengpässen erhöhen.
Weitere wichtige Einflussfaktoren für die Versorgungssicherheit sind die Temperaturentwicklung im Winter, der Gasbedarf für die Stromproduktion in Europa sowie die Verfügbarkeit von Flüssigerdgas (LNG, Liquefied Natural Gas).
Zusätzliche Absicherung durch ein Massnahmenbündel
Vor diesem Hintergrund haben die Gaswirtschaft, die Wirtschaftliche Landesversorgung (Milizangehörige zusammen mit Mitarbeitenden des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung BWL) und das Bundesamt für Energie gemeinsam die bestehenden Vorsorgemassnahmen analysiert und mit weiteren Massnahmen ergänzt. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Speicherkapazitäten im Umfang von mindestens 15 Prozent des durchschnittlichen schweizerischen Jahresverbrauchs umfasst das Massnahmenpaket zusätzliche Transport- und Bezugsmöglichkeiten.
Die Option «ITA.SWAPtion.26» ermöglicht es, Gas, das aus Frankreich über das elsässische Oltingue (Nähe Basel) durch die Schweizer Transitgasleitung nach Italien fliesst, bei Bedarf für die Versorgung in der Schweiz zu nutzen. Dies wäre vor allem dann von Bedeutung, wenn die Einfuhr aus Deutschland über den Einspeisepunkt Wallbach eingeschränkt sein sollte.
Von der zusätzlichen Absicherung profitieren insbesondere Industrie- und Gewerbebetriebe. Als sogenannte ungeschützte Kunden wären sie bei einer schweren Gasmangellage früher von Einschränkungen betroffen als geschützte Kunden wie Haushalte, Spitäler und Notdienste.
Hoheitliche Massnahmen bleiben letztes Mittel
Der Abschluss der Option ist eine Vorsorgemassnahme und kein Hinweis darauf, dass eine Gasmangellage unmittelbar bevorsteht. Erst wenn die Wirtschaft eine schwere Mangellage trotz der getroffenen Vorkehrungen nicht aus eigener Kraft bewältigen könnte, kämen hoheitliche Massnahmen des Bundes zum Einsatz.
Dazu zählen die Umschaltung von Zweistoffanlagen von Gas auf Heizöl, Beschränkungen und Verbote bestimmter Gasanwendungen sowie Kontingentierungen für Industrie- und Gewerbekunden. Die drei überarbeiteten Verordnungsentwürfe befinden sich bis zum 13. Oktober 2026 in der Vernehmlassung.
Die Schweiz, Deutschland und Italien haben zudem ein Solidaritätsabkommen in Kraft gesetzt. Dank diesem sollen geschützte Gaskundinnen und Gaskunden im Fall einer schweren Gasmangellage und bei Ausschöpfung aller im Inland möglichen Massnahmen noch mit Gas versorgt werden können.
Branche und Behörden beurteilen die Versorgungslage laufend. Basierend auf den Erkenntnissen einer gemeinsamen Übung im April 2026 wurden Krisenprozesse, die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen und das Erdgasmonitoring weiterentwickelt. Die zusätzlichen Vorkehrungen verbessern die Ausgangslage. Dank der Initiative der Schweizer Gaswirtschaft und der engen Zusammenarbeit mit den Behörden erhöht sich die Widerstandsfähigkeit der Schweizer Gasversorgung für den kommenden Winter.
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ITA.SWAPtion.26 im Überblick
Die ITA.SWAPtion.26 wurde im Rahmen der Wirtschaftlichen Landesversorgung als zusätzliche Vorsorgemassnahme für die Gasversorgung vorbereitet. Für die vertragliche Umsetzung sind die regionalen Gasnetzbetreiber verantwortlich. Die regionalen Gasnetzbetreiber beauftragten die beiden Schweizer Energieunternehmen Axpo und OpenEP mit der Bereitstellung der Option. Axpo schloss dazu Verträge mit Transit-Shippern ab und OpenEP bewirtschaftet allfällige Bestellungen und Lieferungen an die regionalen Gasnetzbetreiber. Die Kosten umfassen eine Optionsprämie sowie zu einem späteren Zeitpunkt die Abgeltung für Gas, das dann tatsächlich im Winter zusätzlich bezogen wurde. Die Option wird vom 1. Oktober 2026 bis 31. März 2027 verfügbar sein.
Die ITA.SWAPtion.26 sichert für den Winter 2026/27 zusätzliche Transport- und Bezugsmöglichkeiten für Erdgas im Umfang von ungefähr einem Zehntel des Winterverbrauchs und erweitert damit die Handlungsmöglichkeiten der Schweiz bei Einschränkungen wichtiger Importwege. Die Kosten für die Bereitstellung der Option belaufen sich auf einen tiefen, einstelligen Millionenbetrag. Kosten für das tatsächlich bezogene Gas fallen nur an, wenn die Option ausgeübt wird.
Die Kosten dieser Option werden von allen Schweizer Gaskundinnen und Gaskunden getragen. Für ein typisches gasbeheiztes Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20 MWh werden die Mehrkosten der abgeschlossenen «Versicherung» auf zwei bis drei Franken geschätzt (ohne Gaskosten). Bei Grossverbrauchern der Industrie betragen die Mehrkosten wesentlich mehr. Sie sind aber gemessen an den Gesamtkosten für Erdgas gering. Die Kosten und Bezugsrechte werden nach einem Schlüssel auf Basis der Buchungsverhältnisse in Wallbach verteilt; die Bezugsrechte werden den lokalen Gaslieferanten diskriminierungsfrei eingeräumt. Die Kosten für Gasbestellungen werden über die regionalen Gasnetzbetreiber den lokalen Gasvertriebsorganisationen verursachergerecht weiterverrechnet.
Die ITA.SWAPtion.26 wurde für den Winter 2026/27 als geeignete Massnahme im Sinne von Artikel 3 der Verordnung über die Sicherstellung der Lieferkapazitäten bei einer schweren Mangellage in der Erdgasversorgung (SR 531.82) beurteilt. Die Kosten für die Gaskunden im Verhältnis zur zusätzlichen Sicherheit, die die Option darstellt, wurden von der Wirtschaftlichen Landesversorgung als vertretbar eingestuft.
Links: Vernehmlassung: Überarbeitung Bewirtschaftungsmassnahmen für eine schwere Gasmangellage