Dritter nationaler Risiko-Bericht zu Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Bern, 14.10.2026 — Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2026 über den dritten nationalen Bericht über die Risiken der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung informiert. Die Risikoexposition der Schweiz bleibt in diesem Bereich stabil. Die grösste Bedrohung geht von der organisierten Kriminalität, Korruption sowie Vermögens- und Steuerkriminalität aus.
Der dritte Bericht der interdepartementalen Koordinationsgruppe zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung (KGGT) zeigt, dass sich die Risiken in den Bereichen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung nicht wesentlich verändert haben. Sie wurden aber vom technologischen Fortschritt, von geopolitischen Veränderungen sowie von regulatorischen Weiterentwicklungen beeinflusst.
Die Schweiz ist aufgrund ihres international bedeutenden und vernetzten Finanzplatzes auch im Visier von Kriminellen. Die Bedrohungen bestehen vor allem in Zusammenhang mit Vortaten in den Bereichen der organisierten Kriminalität, Korruption, Vermögens- und Steuerkriminalität. Aufgrund der starken internationalen Vernetzung des Schweizer Finanzplatzes haben diese Bedrohungen oft auch eine internationale Dimension. Das Risiko für Terrorismusfinanzierung bleibt derzeit vergleichsweise begrenzt. Die Analyse zeigt ausserdem, dass in bestimmten Sektoren und Branchen ein besonders hohes Risiko für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung besteht. Dazu zählen insbesondere Branchen mit hoher Exposition zum Ausland und starker Verbreitung von neuen Technologien sowie erst kürzlich regulierte Bereiche.
Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse spricht die KGGT in ihrem Bericht Empfehlungen aus. Dazu gehören eine ausreichende Ressourcenausstattung der überwachenden und ausführenden Behörden, die Verbesserung der Datengrundlagen sowie die Intensivierung des Austausches der involvierten Akteure. Weiter soll die Effektivität des Meldesystems, der Edelmetallkontrolle und des neuen Transparenzregisters beurteilt und wenn nötig angepasst werden. Schliesslich sollen die bereits geplanten regulatorischen Anpassungen in den Bereichen organisierte Kriminalität und Aufsichtsinstrumente vorangetrieben werden. Der Bundesrat und die zuständigen Behörden legen weiterhin grossen Wert auf ein wirksames Dispositiv zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und überprüfen dieses Dispositiv laufend auf mögliche Verbesserungen.
Die vorliegende nationale Risikoanalyse identifiziert, analysiert und bewertet systematisch die Risiken für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung für die Schweiz. Sie ergänzt die am 20. März 2026 vom Bundesrat verabschiedete Strategie zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und knüpft an die nationalen Risikoanalysen von 2021 und 2015 an. Sie dient den betroffenen Behörden und Ämtern dazu, ihre Aktivitäten zu koordinieren und zu fokussieren.