Vogelgrippe: Massnahmen per 1. April 2026 aufgehoben
Bern, 30.03.2026 — Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hebt die verordneten Präventionsmassnahmen zur Vogelgrippe auf. Seit Mitte Februar wurden schweizweit keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr festgestellt; zudem ist der alljährliche Zug der Wildvögel weitgehend abgeschlossen. Damit sinkt das Risiko für Vogelgrippe-Fälle in der Schweiz. Das BLV beobachtet die Entwicklung der Lage in der Schweiz und Europa weiterhin. Geflügelhalterinnen und -halter können ebenfalls zur Früherkennung einer allfälligen Viruszirkulation beitragen.
Im November 2025 verstärkte das BLV die Präventionsmassnahmen gegen die Vogelgrippe, nachdem das hochansteckende Virus bei Wildvögeln in der Schweiz mehrfach nachgewiesen worden war und die Tierseuche in Europa stark zirkulierte. Zunächst wurden regionale Beobachtungsgebiete festgelegt, bevor das Beobachtungsgebiet am 25. November 2025 auf die gesamte Schweiz ausgeweitet wurde.
Die angeordneten Schutzmassnahmen zielten darauf ab, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden und so das Risiko einer Einschleppung des Virus in Geflügelbestände zu reduzieren. Dazu gehörten insbesondere die Beschränkung des Auslaufs auf vor Wildvögeln geschützte Bereiche, die getrennte Haltung verschiedener Geflügelarten sowie verschärfte Biosicherheitsvorgaben in den Betrieben. Auch für Geflügelmärkte und -ausstellungen galten Einschränkungen.
Gefährdungslage entschärft
Seit Mitte Februar wurden in der Schweiz keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr bestätigt. Zwar bleibt das Vogelgrippevirus in Europa präsent. Die Zahl der Fälle ist jedoch rückläufig. Auch die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung durch Zugvögel in die Schweiz sinkt, da diese ihre Sommerquartiere grösstenteils erreicht haben. Zudem sind viele Vögel zurzeit am Brüten und somit ortsgebunden, was das Risiko einer weiteren Verbreitung des Virus ebenfalls senkt. Das BLV hebt daher die verordneten Präventionsmassnahmen per 1. April 2026 auf. Sollte sich die Lage erneut verschärfen, können bei Bedarf jederzeit wieder geeignete Schutzmassnahmen angeordnet werden.
Weiterhin erhöhte Wachsamkeit erforderlich
Geflügelhalterinnen und -halter spielen eine zentrale Rolle bei der Früherkennung der Krankheit. Sie müssen ihre Tiere regelmässig beobachten und bei verdächtigen Symptomen unverzüglich eine Tierärztin oder einen Tierarzt informieren. Atembeschwerden, Schwellungen im Kopfbereich, ein deutlicher Rückgang der Legeleistung, dünne oder fehlende Eischalen, ausgeprägte Apathie oder erhöhte Sterblichkeit können Hinweise auf eine Infektion sein.
Für Geflügelhaltungen besteht eine gesetzliche Registrierungspflicht bei den kantonalen Veterinärbehörden. Diese gilt unabhängig von der Seuchenlage und umfasst auch Hobbyhaltungen. Die Registrierung ermöglicht es den Behörden, im Ereignisfall rasch zu informieren und erforderliche Massnahmen gezielt umzusetzen.
Tot aufgefundene Wildvögel nicht berühren
Die Bevölkerung wird gebeten, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren. Tot aufgefundene Vögel müssen der Wildhut, der Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst gemeldet werden, welche die Vögel einsammeln und gegebenenfalls die nötigen Analysen durchführen. Diese Überwachung der Wildvögel ermöglicht es, eine allfällige Viruszirkulation in der Schweiz rasch zu erkennen und adäquate Massnahmen zu treffen.
Eine Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist äusserst selten und wurde bisher nur in Einzelfällen bei Personen beobachtet, die direkt mit infizierten Vögeln in Kontakt kamen, insbesondere ohne geeignete Schutzmassnahmen.