Bundesrat legt Bericht über Zuwanderungsabgabe vor
Bern, 06.05.2026 — Der Bundesrat hat in einem Bericht drei Modelle für eine mögliche Zuwanderungsabgabe geprüft. Eine solche wäre nur als Lenkungsabgabe ohne Verfassungsänderung umsetzbar, sofern die Erträge vollständig an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt würden. Bei Personen aus der EU/EFTA wäre eine Abgabe nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU vereinbar. Der Bericht, den der Bundesrat im Auftrag des Parlaments erarbeitet und an seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 gutgeheissen hat, zeigt erhebliche rechtliche Hürden und keinen nachweisbaren volkswirtschaftlichen Nutzen auf.
Der Bericht analysiert drei verschiedene Modelle einer Zuwanderungsabgabe. Um eine solche einführen zu können, müsste die Bundesverfassung geändert werden. Sofern sie hingegen als reine Lenkungsabgabe ausgestaltet würde, bestünde eine ausreichende Grundlage in der Bundesverfassung. Dafür müssten die Erträge vollständig an die Bevölkerung und die Wirtschaft verteilt werden und sie müsste eine effektive Lenkungswirkung entfalten.
Als Alternative zu einer Zuwanderungsabgabe beschreibt der Bericht Ansätze für eine indirekte Steuerung der Zuwanderung. Ein Beispiel für ein solches Instrument wäre ein Fonds mit dem Ziel einer besseren Ausschöpfung des inländischen Potentials.
Weiter zeigt der Bericht auf, dass eine Zuwanderungsabgabe für EU/EFTA-Staatsangehörige nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) vereinbar ist. Bei Familienangehörigen stünde sie zudem potenziell im Konflikt mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Ausserdem gibt es keine Belege dafür, dass eine Zuwanderungsabgabe einen volkswirtschaftlichen Nutzen hätte.
Zuwanderungsabgaben sind international kaum verbreitet, daher konnte sich der Bundesrat in seinem Bericht auch nicht auf Erfahrungen im Ausland stützen. Viele Länder der OECD richten ihr Zuwanderungssystem so aus, dass es für ausländische Arbeitskräfte in Zeiten des Fachkräftemangels attraktiv ist und die notwendigen Fachkräfte rekrutiert werden können. Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat das Postulats 23.4365 (Caroni).