Die Kommission für historisch belastetes Kulturerbe nimmt ab jetzt Gesuche entgegen
Bern, 30.09.2026 — Ab sofort können bei der Kommission für historisch belastetes Kulturerbe (KHBK) Gesuche um eine Empfehlung eingereicht werden. Grundlage dafür sind die Verfahrensvorschriften, welche die Kommission an ihrer dritten Sitzung vom 18. September 2026 verabschiedet hat. Die Kommission hat heute an einer Medienkonferenz über diesen wichtigen Schritt informiert und Einblick in den aktuellen Stand ihrer Arbeiten gegeben. Dazu gehören Anhörungen von Bundesinstitutionen zu Kulturgütern im Eigentum des Bundes. Zudem stellte die Kommission zwei Projekte vor: Zum einen sieht sie Bedarf an einer Bestandesaufnahme zu menschlichen Überresten («Human» bzw. «Ancestral Remains») in Schweizer Sammlungen und Institutionen. Zum anderen will sie sich mit Museen und anderen Akteuren über den Umgang mit historisch belastetem Kulturerbe austauschen.
Sechs Monate nach Aufnahme ihrer Arbeit hat die Kommission für historisch belastetes Kulturerbe einen wichtigen Meilenstein erreicht: Sie hat die Verfahrensvorschriften für die Behandlung von Einzelfällen verabschiedet. Damit stehen die Voraussetzungen und der Ablauf für die Prüfung konkreter Gesuche fest – dies sowohl für Kulturgüter aus dem nationalsozialistischen als auch für solche aus dem kolonialen Kontext. Die Verfahrensvorschriften und die dazugehörigen Erläuterungen sind auf der Website der Kommission (www.khbk.admin.ch) abrufbar.
Gerade in Fällen, in denen jahrelange Verhandlungen zu keiner Einigung führten und den Betroffenen viel Ausdauer abverlangten, soll die Kommission einen Weg zu gerechten und fairen Lösungen eröffnen. Dafür bietet sie einen strukturierten, unabhängigen und transparenten Rahmen, in dem die Interessen aller Beteiligten sorgfältig geprüft werden, bevor eine Empfehlung zum Umgang mit dem historisch belasteten Kulturgut erarbeitet wird.
Vermittlung oder Empfehlung
Die Verfahrensvorschriften konkretisieren die gesetzlichen Voraussetzungen und regeln die Schritte bis zur Empfehlung. Jedes Verfahren beginnt mit einem Gesuch, das je nach Fall von einer oder beiden Parteien eingereicht wird. Zunächst prüft die Kommission, ob eine gütliche Einigung im Rahmen einer Vermittlung möglich ist. Dies bietet sich insbesondere bei Fällen an, in denen die Positionen der Parteien noch nicht verhärtet sind. So kann die Kommission ihr Vorgehen den konkreten Umständen jedes Falls anpassen und zunächst eine vermittelnde Lösung unterstützen. Erst wenn auf diesem Weg keine Einigung erzielt werden kann, kommt das Verfahren in Gang, das mit einer Empfehlung abgeschlossen wird.
Die Empfehlungen der Kommission stützen sich auf international anerkannte Standards und sind rechtlich nicht bindend. Die Kommission kann dabei neben der Rückgabe eines Objekts auch andere Formen einer gerechten und fairen Lösung empfehlen.
Bundeseigene Sammlungen im Fokus sowie zwei Projekte
An ihrer 3. Sitzung vom 18. September 2026 hat die Kommission die Schweizerische Nationalbibliothek (NB), die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETH Zürich) und das Schweizerische Nationalmuseum (SNM) zum Umgang mit historisch belastetem Kulturerbe in ihren Sammlungen angehört. Im Zentrum standen Fragen zu bestehenden Abklärungsprozessen zur Eigentumsgeschichte der Kulturgüter in den jeweiligen Beständen sowie zum Umgang mit Objekten, bei denen sich der Verdacht auf eine historische Belastung erhärtet. Bereits zuvor hatte die Kommission das Bundesamt für Kultur (BAK) zu einem Hearing eingeladen. Diese Anhörungen dienen der Kommission als Grundlage für ihre Beratung des Bundesrates und der Bundesverwaltung im Umgang mit historisch belasteten Kulturgütern im Eigentum des Bundes.
Weiter hat die Kommission zwei Projekte in Angriff genommen:
- In Schweizer Sammlungen – etwa Museen, Universitäten und weiteren Institutionen – befinden sich menschliche Überreste wie Schädel, Skelette oder Gewebeproben, die zum Teil aus der Kolonialzeit oder anderen Unrechtskontexten stammen. Die Kommission sieht Bedarf an einer systematischen Bestandesaufnahme und einer Aufarbeitung der Aneignungsgeschichte und prüft, wie diese umgesetzt werden könnten. Ziel ist es, Klarheit über die Herkunft dieser Überreste und eine Grundlage für den angemessenen Umgang mit den Anliegen von Herkunftsgesellschaften zu schaffen.
- Welche Verantwortung tragen Museen im Umgang mit historisch belastetem Kulturerbe, und wie nehmen sie diese in der Praxis wahr? Die Kommission sucht dazu den Austausch mit Museen auch ausserhalb des Bundes sowie mit weiteren relevanten Akteuren. Im Fokus steht die Frage, welche Sorgfaltspflichten und Standards die Gedächtnisinstitutionen dem Umgang mit historisch belastetem Kulturerbe zugrunde legen und mit welchen Strategien sie diese umsetzen. Der Dialog soll konkrete Fragen und Herausforderungen in der Praxis sichtbar machen und aufzeigen, wo sich Handlungsbedarf abzeichnet.
Mit diesen beiden Projekten greift die Kommission Fragestellungen auf, die von grundsätzlicher Bedeutung für den Umgang mit historisch belastetem Kulturerbe sind. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen der Kommission ermöglichen, mögliche Handlungsfelder für den Bund zu skizzieren und ihn bei der Entwicklung übergeordneter Ansätze für den Umgang mit historisch belastetem Kulturerbe zu beraten.
Mit der Verabschiedung der Verfahrensvorschriften, der Anhörung der Bundesinstitutionen und der Aufnahme weiterer Grundlagenarbeiten hat die Kommission die Basis für ihre Tätigkeit gelegt – für einen verantwortungsvollen Umgang mit historisch belastetem Kulturerbe in der Schweiz.