Der Bundesrat verbessert die Krisenorganisation der Bundesverwaltung
Bern, 20.12.2024 - Der Bundesrat verbessert die Krisenorganisation der Bundesverwaltung: An seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 hat er die Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung (KOBV) gutgeheissen und per 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt. Ziel dieser Verordnung ist es, die notwendigen Voraussetzungen für einen raschen und systematischen Einsatz der überdepartementalen Krisenstäbe zu schaffen und somit die Bundesverwaltung effizienter und effektiver auf Krisensituationen vorzubereiten.