Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus
Bern, 14.8.2024 - Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 13. August 2024 die Personenliste in Anhang 13 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus (RS 946.231.116.9) angepasst. Dabei wurden die Einträge von 27 natürlichen Personen hinzugefügt und ein Eintrag von einer natürlichen Person angepasst. Die Massnahmen treten am 14. August 2024 um 18:00 Uhr in Kraft.