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MedienmitteilungVeröffentlicht am 28. Mai 2025

Angepasster Schengener Grenzkodex erfordert verschiedene Verordnungsänderungen

Bern, 28.05.2025 — Um die einheitliche Anwendung der Vorschriften an den Schengen-Aussen- und -Binnengrenzen sicherzustellen, hat die EU den Schengener Grenzkodex angepasst. Als Schengen-Staat beteiligt sich die Schweiz an dieser Harmonisierung. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 verschiedene Verordnungsänderungen in die Vernehmlassung gegeben.